Zahnzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse sind in den letzten Jahren drastisch gesunken. Besonders groß waren die Leistungskürzungen im Bereich der Zahn-Versorgung.
Während privat Versicherte die Höhe ihrer Zuzahlung durch die Wahl ihres Tarifes beeinflussen können, müssen sich gesetzlich Versicherte mit einem hohen Eigenanteil abfinden. Bekam man früher Zahnbehandlung und Zahnersatz fast komplett bezahlt, übernehmen heute die gesetzlichen Kassen nur noch einen Teil der Kosten.

Mit folgenden Kosten für Zahnbehandlung/ Zahnersatz können gesetzlich Versicherte rechnen:

  • Praxisgebühr: 10 EUR pro Quartal (entfällt bei Überweisung aus demselben Quartal)
  • Zahnbehandlungen werden zu 100 % übernommen, wenn die Behandlung durch
    Vertragszahnärzte erfolgt und sie medizinisch notwendig ist.
  • Zahnprophylaxe wird zu 100 % übernommen. Für Erwachsene übernehmen die gesetzlichen Kassen die Prophylaxe 1 mal im Jahr, für Versicherte vom 6. – 20. Lebensjahr 1 mal im Halbjahr.
  • Zahnersatz wird von den gesetzlichen Kassen grundsätzlich in grundsätzlich in Höhe von 50 % bezuschusst.

Der Zuschuss wird aber nur auf die einfachste Art des Ersatzes bezahlt. Wer z.B. Füllungen aus Keramik möchte, muss die Mehrkosten selbst tragen.
Der Versicherte hat aber die Möglichkeit, durch regelmäßige Vorsorge den Zuschuss seiner Krankenkasse zu erhöhen. Bei 5-jähriger, regelmäßiger Vorsorge steigt der Zuschuss auf 60 %, bei 10-jähriger Vorsorge auf 65 %.

Durch eine Zahnzusatzversicherung lassen sich die Leistungen der gesetzlichen Kasse verbessern. Viele gesetzliche Kassen empfehlen eine zusätzliche Absicherung und bieten in Kooperation mit privaten Versicherungsunternehmen günstige Zahnzusatzversicherungen an.

Durch Abschluss einer privaten Zahnzusatzversicherung kann man die Leistungen bei Zahnbehandlung bis auf 100 % und die Leistungen bei Zahnersatz bis auf 90% steigern.
Die Zusatzversicherung bezahlt dabei die Differenz zwischen dem gesetzlichen Zuschuss und der jeweiligen Behandlung bis zum vereinbarten Prozentsatz. Hat zum Beispiel ein Versicherungsnehmer mit einer Zahnzusatzversicherung seinen Zahnersatz auf 90 % abgesichert und bekommt von der gesetzlichen Kasse einen Zuschuss von 50%, zahlt seine Zusatzversicherung 40% des Rechnungsbetrages (= 90% Absicherung).

Vor Abschluss einer Zusatzversicherung empfiehlt sich immer, sich vorher genau zu erkundigen. Es gibt mittlerweile sehr viele Anbieter/verschiedene Tarife auf dem Markt, die sich in Preis und Leistung stark unterscheiden können. Dabei muss ein teurer Tarif nicht immer gut sein und günstiger Tarif nicht zwangsläufig schlechte Leistungen beinhalten.

Gute Tarife bieten eine Absicherung für Zahnbehandlung von 100% und für Zahnersatz von 90%. Wichtig dabei sind auch die Staffeln des jeweiligen Tarifes sowie die Wartezeiten.
Häufig begrenzen die Versicherer die Höhe der maximalen Leistung in den ersten Jahren, um sich vor Kosten zu schützen, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegen.

Tarife die mit 100% Zahnersatz locken, sollte man mit Vorsicht betrachten. Liegen die Kosten für Zahnbehandlung bei mehreren hundert bis maximal wenigen tausend Euro, können die Kosten für Zahnersatz schnell über 10.000 Euro steigen. Man versucht dem Kunden damit ein Kostenbewusstsein anzuerziehen. Würde der Zahnersatz voll bezahlt werden, würde die Leistung eher in Anspruch genommen werden. Die Kosten für eine Versicherung mit 100% Erstattung auf Zahnersatz müsste somit ein Vielfaches kosten.

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