Zahnstaffel
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In der privaten Krankenversicherung, vor allem bei der Zusatzversicherung, sind im Zahnbereich die Leistungen bei Neuverträgen gestaffelt. Das heißt, die Leistungen, die das Versicherungsunternehmen in der ersten Zeit für Zahnersatz, Zahnbehandlung und kieferorthopädische Behandlungen bezahlt, sind auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Dabei sind die Höhe der Leistung, der Intervall der Steigung und die Dauer der Staffel nicht nur von der jeweiligen Gesellschaft sondern auch vom gewählten Tarif abhängig.
Die Zahnstaffel wurde zum Schutz der Versicherungen eingeführt. Somit sollen
die Gesellschaften vor Kosten geschützt werden, deren Ursachen bereits vor
Beginn des Versicherungsverhältnisses liegen.
Da die Leistungen privater
Versicherungen deutlich besser sind als die der gesetzlichen, könnten viele
Menschen auch Beispielsweise auf die Idee kommen, kurzfristig eine private
Zahnzusatzversicherung abzuschließen, um sich eine teure Zahnbehandlung bezahlen
zu lassen. Wäre das möglich, müssten die Versicherungen ihre Beiträge deutlich
anheben. Indirekt dient die Zahnstaffel also auch zum Schutz aller
Versicherungsnehmer.
Die Zahnstaffel entfällt grundsätzlich für Zahnersatz und Zahnbehandlungen, die aufgrund eines Unfalls nötig werden. Außerdem bieten manche Versicherungen dem Versicherungsnehmer die Möglichkeit, auf die Zahnstaffel zu verzichten, wenn dieser einen guten Gesundheitszustand durch Vorlage eines ärztlichen Befundes vorlegen kann.