Zahnbehandlung

Zahnbehandlung

Unter den Begriff Zahnbehandlung fallen alle Behandlungen, die mit der Prophylaxe und der Erhaltung der Zähne zu tun haben. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um medizinisch notwendige Eingriffe oder um eine einfache Zahnreinigung handelt. Allerdings bekommen gesetzlich Versicherte nur medizinisch notwendige Behandlungen bezahlt. Privatpatienten dagegen bekommen in der Regel auch die Behandlungen bezahlt, die medizinisch nicht notwendig sind und nur auf ihren Wunsch hin erfolgen (z.B. Zähne bleichen lassen).

Wer Wert auf gesunde und gepflegte Zähne legt, sollte bei der Wahl seines Tarifes deshalb auch auf die Leistungen im Zahnbereich achten. Für gesetzliche Versicherte gibt es diese Option nicht. Die gesetzliche Krankenkasse bietet für alle ihre Versicherten eine einheitliche Leistung, die nur die nötigsten Behandlungen bezahlt. Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich deshalb, rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.

Durch eine Zahnzusatzversicherung sind gesetzlich Versicherte bei der Zahnbehandlung privat Versicherten gleichgestellt. Es wird nicht nur die kostengünstigste Behandlung bezahlt, sondern der Versicherte kann wählen, welche Behandlungsmethode bzw. welches Material er für den Zahnersatz möchte.

Die Kosten für die Zahnbehandlung werden – je nach Tarif – bis zu 100 % erstattet, die Kosten für den Zahnersatz jedoch – ebenfalls je nach Tarif – nur bis zu 90 %. Zu beachten sind auch die im Tarif vereinbarten Jahreshöchstsätze für Zahnbehandlung und Zahnersatz.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. August 2011 17:02
Geschrieben von Esther Roth