Zahnärztliche Leistungen

reform goz Als zahnärztliche Leistungen gelten alle Leistungen, die von einem Zahnmediziner erbracht werden. Falls der Zahnarzt dies selbst übernimmt und nicht an ein zahntechnisches Labor weitergibt, umfasst dies sowohl die Behandlung als auch die Herstellung eines Zahnersatzes.

In der privaten Krankenversicherung sind grundsätzlich alle Versicherten berechtigt, zahnärztliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. In welcher Höhe, bzw. zu welchem Anteil die Behandlung und der Zahnersatz jedoch erstattet werden, hängt vom jeweiligen Tarif des Versicherungsnehmers ab. Wer sich nicht sicher ist, welche Leistungen in seinem Tarif übernommen werden, sollte bei seiner Gesellschaft nachfragen. Gegebenenfalls ist es ratsam, bei seinem Krankenversicherer vor einer Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorzulegen und sich diesen schriftlich zusagen zu lassen.

Gesetzlich Versicherte und Versicherte im Basistarif erhalten nur die zahnärztlichen Leistungen, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgeführt sind. Das heißt, gesetzliche Versicherte haben nur einen Anspruch auf eine ausreichende, zweckmäßige und medizinisch notwendige Versorgung ihrer Zähne.

Während z.B. ein Privatpatient einen Zahnersatz bekommt, der farblich an seine Zähne angepasst ist, muss ein Kassenpatient damit rechnen, dass sein Zahnersatz farblich nicht abgestimmt wird (keine medizinische Notwendigkeit). Möchte ein Patient eine farbliche Abstimmung oder ein höherwertiges Material, muss er den Mehrpreis hierfür selbst finanzieren.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel nur die Hälfte der Kosten für den kostengünstigsten Zahnersatz. Kann ein Patient ein lückenloses Bonusheft über eine bestimmten Zeitraum vorweisen, erhöht die Krankenkasse ihren Anteil um 20% bzw. 30%. Gesetzlich Versicherten bleibt also immer ein Eigenanteil von 20% – 50%. Höherwertiger Zahnersatz, wie z. B. Inlays, wird jedoch grundsätzlich nicht bezahlt.

Es ist deshalb ratsam, bereits im Vorfeld eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Über eine Zahnzusatzversicherung lassen sich die Kosten für Zahnbehandlung bis zu 100% und die Kosten für Zahnersatz bis zu 90 % absichern. Wer sich für eine Zusatzversicherung entscheidet, sollte nicht nur auf den Prozentsatz der Erstattung schauen, sondern auch, ob die gewünschten Leistungen/ Zahnersatz in dem entsprechenden Tarif überhaupt erstattungsfähig sind.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 06. Oktober 2011 09:04
Geschrieben von Esther Roth