Zahlungspflicht
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Wird ein Versicherungsvertrag abgeschlossen, entstehen aus dem Vertragsverhältnis heraus für beide Vertragspartner Rechte und Pflichten. So besteht für den Versicherungsnehmer nach einem Vertragsabschluss grundsätzlich eine Zahlungspflicht. Er muss die Beiträge fristgerecht der Gesellschaft überweisen oder dafür Sorge tragen, dass die Beiträge abgebucht werden können.
Auch im Bereich der privaten Krankenversicherung hängt von der Zahlungspflicht unmittelbar der weitere Verlauf des Versicherungsverhältnisses ab. Kommt der Versicherte der Zahlungspflicht nicht oder nicht fortlaufend nach, ist die Gesellschaft nur in Notfällen zur Leistung verpflichtet. Der Versicherungsnehmer hat erst dann wieder vollen Versicherungsschutz, wenn er die ausstehenden Beiträge bezahlt hat. Seit 01. Januar 2009 darf die Gesellschaft säumige Versicherungsnehmer nicht mehr kündigen. Sie kann aber bei anhaltendem Zahlungsverzug den Versicherten in den Basistarif herabstufen.