Weiterversicherung gesetzliche Krankenkasse

Endet für einen gesetzlich Versicherten die beitragsfreie Mitgliedschaft in der Familienversicherung eines Angehörigen, ist für ihn eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem eigenen Beitrag möglich.

Dabei handelt es sich meist um erwachsene Kinder einer Familie, die aufgrund ihres Alters nicht mehr beitragsfrei in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert werden können. Sie können sich in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem eigenen Beitrag versichern. Dazu muss innerhalb von drei Monaten ein Antrag auf eine freiwillige Mitgliedschaft bei der entsprechenden Kasse gestellt werden.

Wendet die Mitgliedschaft in der Familienversicherung aufgrund eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses (z.B. Beginn einer Ausbildung), ist der Versicherte automatisch zu einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 06. Januar 2012 15:34
Geschrieben von Esther Roth