Versicherte Person
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Die versicherte Person eines Versicherungsverhältnisses ist derjenige, für den der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Sie kann, muss aber nicht der Versicherungsnehmer sein.
Ist die versicherte Person gleichzeitig der Versicherungsnehmer, liegen alle Rechte und Pflichten bei ihr. Sind die versicherte Person und der Versicherungsnehmer zwei unterschiedliche Personen, entstehen der versicherten Person keinerlei Pflichten aus dem Versicherungsverhältnis. Im Schadensfall erhält die versicherte Person jedoch Leistungen aus dem Versicherungsverhältnis. Damit ein Anspruch auf Leistungen besteht, muss die versicherte Person bestimmte Obliegenheiten erfüllen. Diese werden im Versicherungsvertrag und den allgemeinen Versicherungsbedingen der Gesellschaft festgelegt.