Unterschrift im Antrag

Wer sich privat versichern möchte, muss bei der gewünschten Versicherungsgesellschaft einen Antrag auf Aufnahme in ein Versicherungsverhältnis stellen. Damit der Antrag gültig ist, muss der Antragssteller diesen unterschreiben. Mit der Unterschrift bestätigt der Antragssteller nicht nur verbindlich, in ein Versicherungsverhältnis eintreten zu wollen. Ebenfalls bestätigt er damit, dass er die Fragen des Antrages korrekt und vollständig ausgefüllt hat.

Der unterschriebene Antrag ist somit eine einseitige Willenserklärung des Antragstellers. Ohne die Unterschrift kann der Antrag von der Versicherung nicht bearbeitet werden. Zustande kommt das Versicherungsverhältnis dann mit der Antragsannahme der Gesellschaft.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 28. November 2011 09:38
Geschrieben von Esther Roth