Unisex-Tarif

Unisex-Tarif

Bisher kalkulieren die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip (Individualprinzip). Die Versicherungsbeiträge werden demnach äquivalent zu dem individuellen Risiko (biometrische Daten) und den gewünschten Leistungen des Antragstellers berechnet. Das individuelle Risiko des Antragstellers wird durch das Eintrittsalter, das Geschlecht, den aktuellen Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen ermittelt. Auch ein möglicher Selbstbehalt kann den Beitrag beeinflussen.

Der Beitrag ist für Frauen in der Regel höher als für Männer. Das kommt daher, dass Frauen als Personengruppe mit erhöhten Kosten gelten. Im Allgemeinen werden Frauen älter als Männer. Auch die Kosten für mögliche gynäkologische Untersuchungen, Behandlung typischer Frauenkrankheiten sowie einer möglichen Schwangerschaft werden bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.

Bereits am 01. Januar 2008 hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzen entschieden, dass die Krankheitskosten durch Schwangerschaft und Geburten nicht nur durch die Frauen getragen werden dürfen, ebenso sie müssen auf die Tarife der Männer umgelegt werden.
Ziel der neuen Bestimmung war es, ein gerechteres Kostenverhältnis zwischen den Beiträgen für Frauen und Männer zu erhalten. Die Tarife wurden deshalb nach und nach angepasst, der Trend lief bis dato in Richtung Unisex-Tarif. Unter Unisex-Tarif versteht man einen Tarif, der bei seiner Beitragsberechnung das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht berücksichtigt, also die Höhe der Prämie nicht beeinflusst.

Ab spätestens dem 21. Dezember 2012 sollen die Beiträge der privaten Krankenversicherungen sogar völlig geschlechtsneutral werden. Das hat der europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 01. März 2011 beschlossen. Die Beurteilung des Geschlechts als „Risikofaktor“ sei eine Diskriminierung und nicht zulässig, entschieden die Richter.
Die Frage, ob die neue Regelung auch für Altverträge gelten soll und ob diese umgestellt werden müssen, wurde vom europäischen Gerichtshof jedoch nicht geklärt. Auch ist bisher noch nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen die neue Regelung auf die gesamten Beiträge der privaten Krankenversicherungen hat. Es ist jedoch mit einer allgemeinen Beitragssteigerung zu rechnen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 23. Juni 2011 16:06
Geschrieben von Esther Roth