Unisex-Tarif
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Bisher kalkulieren die privaten Krankenversicherungen ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip (Individualprinzip). Die Versicherungsbeiträge werden demnach äquivalent zu dem individuellen Risiko (biometrische Daten) und den gewünschten Leistungen des Antragstellers berechnet. Das individuelle Risiko des Antragstellers wird durch das Eintrittsalter, das Geschlecht, den aktuellen Gesundheitszustand und eventuelle Vorerkrankungen ermittelt. Auch ein möglicher Selbstbehalt kann den Beitrag beeinflussen.
Der Beitrag ist für Frauen in der Regel höher als für Männer. Das kommt daher, dass Frauen als Personengruppe mit erhöhten Kosten gelten. Im Allgemeinen werden Frauen älter als Männer. Auch die Kosten für mögliche gynäkologische Untersuchungen, Behandlung typischer Frauenkrankheiten sowie einer möglichen Schwangerschaft werden bei der Beitragskalkulation berücksichtigt.
Bereits am 01. Januar 2008 hat das Bundesaufsichtsamt für Finanzen
entschieden, dass die Krankheitskosten durch Schwangerschaft und Geburten nicht
nur durch die Frauen getragen werden dürfen, ebenso sie müssen auf die Tarife
der Männer umgelegt werden.
Ziel der neuen Bestimmung war es, ein
gerechteres Kostenverhältnis zwischen den Beiträgen für Frauen und Männer zu
erhalten. Die Tarife wurden deshalb nach und nach angepasst, der Trend lief bis
dato in Richtung Unisex-Tarif. Unter Unisex-Tarif versteht man einen Tarif, der
bei seiner Beitragsberechnung das Geschlecht des Versicherungsnehmers nicht
berücksichtigt, also die Höhe der Prämie nicht beeinflusst.
Die Frage, ob die neue Regelung auch für Altverträge gelten soll und ob diese umgestellt werden müssen, wurde vom europäischen Gerichtshof jedoch nicht geklärt. Auch ist bisher noch nicht abzuschätzen, welche Auswirkungen die neue Regelung auf die gesamten Beiträge der privaten Krankenversicherungen hat. Es ist jedoch mit einer allgemeinen Beitragssteigerung zu rechnen.