Tarifwechsel
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Möchte ein privat Versicherter innerhalb seiner Gesellschaft in einen
leistungsschwächeren Tarif wechseln, fällt für ihn beim Wechsel keine erneute
Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) an. Das gilt auch, wenn er die Leistungen
seines Tarifes nur reduzieren möchte.
Ein Wechsel innerhalb seiner Gesellschaft in einen leistungsstärkeren Tarif ist
jedoch nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.
Besondere Bedingungen gelten bei einer Erhöhung des Versicherungsschutzes, wenn die Erhöhung der Leistungen tariflich bestimmt wird oder sich der Beihilfeanspruch des Versicherungsnehmers ändert. In diesem Fall fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.