Tarifwechsel

Tarifwechsel

Möchte ein privat Versicherter innerhalb seiner Gesellschaft in einen leistungsschwächeren Tarif wechseln, fällt für ihn beim Wechsel keine erneute Gesundheitsprüfung (Risikoprüfung) an. Das gilt auch, wenn er die Leistungen seines Tarifes nur reduzieren möchte.
Ein Wechsel innerhalb seiner Gesellschaft in einen leistungsstärkeren Tarif ist jedoch nur mit erneuter Gesundheitsprüfung möglich.

Besondere Bedingungen gelten bei einer Erhöhung des Versicherungsschutzes, wenn die Erhöhung der Leistungen tariflich bestimmt wird oder sich der Beihilfeanspruch des Versicherungsnehmers ändert. In diesem Fall fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 11. Juli 2011 15:50
Geschrieben von Esther Roth