Tarifbedingungen
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Neben den gesetzlich festgelegten Mindestbedingungen sind die Tarifbedingungen Vertragsbestandteil jeder privaten Krankenversicherung. Sie beschreiben den Leistungsumfang eines Versicherungsvertrages und regeln die Rechte und Pflichten beider Seiten. De Tarifbedingungen müssen dem Kunden mit Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Sie enthalten aber nicht nur die Leistungen des jeweiligen Tarifes sonder regeln auch, welche Rechte dem Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer zustehen. Ebenso werden auch tarifliche Besonderheiten und besondere Pflichten des Versicherungsnehmers festgehalten.
Die Tarifbedingungen werden von jeder Versicherung individuell festgelegt. Zusätzlich unterscheiden sich auch je nach Tarif. Für die Krankenvoll-, die Krankentagegeld-, die Krankenhaustagegeld- und die Pflegeversicherung gelten unterschiedliche Bedingungswerke. Da der Gesetzgeber einen Basisschutz vorschreibt, also mindestens die Absicherung in einer Krankenvollversicherung und einer Pflegeversicherung, gelten für jeden Versicherten gleich mehrere Tarifbedingungen.