Tagesgleiche Pflegesätze
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Bei vollstationären oder teilstationären Behandlungen eines Patienten werden die erbrachten Leistungen (z.B. durch ein Krankenhaus) häufig durch Fallpauschalen und Zusatzentgelte vergütet. Kann eine Behandlung nicht nach diesen Kriterien abgerechnet werden, werden die erbrachten Leistungen durch tagesgleiche Pflegesätze vergütet. Es handelt sich dabei um einen fixen Pflegesatz, der für die Behandlung eines Patienten in einer bestimmten Abteilung bezahlt wird.
Bei stationären Aufenthalten findet der tagesgleiche Pflegesatz vor allem Anwendung für psychiatrische Abteilungen und Einrichtungen, die sich auf die Behandlung von AIDS- oder Dialyse-Patienten, Querschnittsgelähmten oder Verbrennungsopfer spezialisiert haben.
Die Höhe der tagesgleichen Pflegesätze wird jedes Jahr von den Krankenkassen mit den Krankenhäusern und Kliniken neu ausgehandelt. Dazu werden ein einheitlicher Basispflegesatz und ein zusätzlicher differenzierter Abteilungspflegesatz festgelegt. Der Basispflegesatz deckt die Kosten für Verwaltung, Verpflegung und Unterkunft, der Abteilungssatz trägt die medizinischen Kosten der jeweiligen Abteilung.