Schiedsklausel
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Die Schiedsklausel ist eine Klausel, die in fast allen Versicherungsverträgen enthalten ist. Die Schiedsklausel oder auch Schiedsvereinbarung legt fest, dass bei Streitigkeiten die Gerichtsbarkeit des Staates ausgeschlossen ist. Kommt es zu einem Rechtsstreit, erfolgt die Einigung stattdessen durch ein Schiedsgericht.
Eine Schiedsklausel ist aber nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurde. Normalerweise ist sie in den allgemeinen Versicherungsbedingungen eingebunden. Wurde bei Vertragsabschluss keine Schiedsklausel vereinbart, kann sie aber auch nachträglich vereinbart werden, wenn es bereits zu Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgesellschaft gekommen ist. Auch in diesem Fall ist eine schriftliche Vereinbarung erforderlich. Einzelne Regelungen, wie sie durch ein Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt werden, können dabei vollständig ausgeschlossen werden.