Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht gilt grundsätzlich für alle Versicherungen. Sie ist die Pflicht des Versicherungsnehmers, alles ihm Mögliche zu tun, um einen entstanden Schaden zu mindern oder die Folgen davon zu begrenzen.

Im Bereich der privaten Krankenversicherung bedeutet die Schadenminderungspflicht, dass eine Heilbehandlung nicht das medizinisch notwendige Maß übersteigen darf. Hält sich der Versicherte nicht daran, kann die Gesellschaft ihre Leistung auf den Betrag reduzieren, den sie für eine Behandlung unter Einhaltung der Schadensminderungspflicht hätte bezahlen müssen. Obwohl Privatpatienten grundsätzlich das Recht auf gute Leistungen haben, ist die Versicherungsgesellschaft nicht dazu verpflichtet, Behandlungen zu bezahlen, die in keinerlei Zusammenhang mit einer Diagnose stehen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 15. November 2011 12:12
Geschrieben von Esther Roth