Rücktritt

nachmeldepflichtBei der Antragsstellung ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, die Fragen des Antrages vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Seine vorvertragliche Anzeigepflicht sollte der Versicherungsnehmer unbedingt ernst nehmen, denn eine Verletzung dieser Pflicht kann ernsthafte Konsequenzen für seinen Versicherungsschutz haben.

Hat der Versicherungsnehmer die Fragen des Antrages nicht wahrheitsgemäß beantwortet und/oder Informationen weggelassen, kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat, oder es versehentlich (z.B. durch Vergessen) passiert ist.

Um im Falle einer Anzeigepflichtverletzung von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen zu können, muss das Versicherungsunternehmen innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden der Anzeigepflichtverletzung zurücktreten. Wahrt das Unternehmen diese Frist nicht, besteht für den Versicherungsnehmer keine Gefahr mehr, seinen Versicherungsschutz zu verlieren.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 29. September 2011 13:44
Geschrieben von Esther Roth