Rückkehr in die GKV

schilderWer von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Doch auch für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es einigen Hürden. Grund für die Beschränkungen ist das Solidaritätsprinzip, aus das die gesetzliche Krankenversicherung aufgebaut ist: Die junge Generation soll die Ältere finanzieren, der Beitrag des Versicherten orientiert sich dabei an der Höhe seines Einkommens. Die jungen Beitragszahler, die wenig Kosten verursachen, gleichen so die höheren Kosten älterer Versicherungsnehmer aus.

Im Gegensatz zum gesetzlichen System funktioniert die private Krankenversicherung nach dem Äquivalenzprinzip. Das heißt, der Beitrag eines Versicherungsnehmers orientiert sich an dessen persönlichem Risiko. Daraus ergibt sich, dass für junge Versicherungsnehmer der Beitrag niedriger ist als für ältere. Durch die eingeschränkten Wechselmöglichkeiten von der PKV in die GKV will der Gesetzgeber vermeiden, dass Beitragszahler in jungen Jahren von den niedrigen Beiträgen der PKV profitieren, im Alter aber, wenn die PKV-Beiträge steigen, zurück ins GKV-System wechseln.

Folgende Voraussetzungen müssen für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erfüllt werden:

►    Versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis

Grundvoraussetzung für eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist eine eintretende Versicherungspflicht in der GKV. Das bedeutet, dass das Einkommen des Versicherungsnehmers, egal ob Angestellter oder Beamter, mindestens ein Jahr lang unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen muss. Für Selbstständige tritt eine Versicherungspflicht dann ein, wenn sie ihre Selbstständigkeit aufgeben, und ein sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis aufnehmen.

Vorsicht: privat Versicherte, deren Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze sinkt (beispielsweise durch Verringerung der Arbeitszeit), können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Diese Befreiung ist aber eine endgültige Entscheidung. Wurde sie einmal erteilt, gilt sie ein Leben lang. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist dann in keinem Fall mehr möglich.  

Wer sich die Möglichkeit offen halten will, später wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können, kann zur Überbrückung eines absehbaren Zeitraums (z. B. aufgrund der Kindererziehung) statt einer Befreiung von der GKV eine Anwartschaft abschließen. Damit bleibt dem Versicherungsnehmer Eintrittsalter und – je nach Anwartschaft – Gesundheitszustand erhalten, die er zu Beginn seines Versicherungsverhältnisses hatte. Der Versicherungsnehmer kann später wieder zu günstigen Konditionen in seine private Krankenversicherung wechseln.

           

►    Altersgrenze

Prinzipiell ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Fällt das Einkommen eines Versicherten, der 55 Jahre oder älter ist, unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze, tritt keine Versicherungspflicht ein wenn er nicht in den letzten fünf Jahren von Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert war. Der Versicherte muss dann weiterhin der privaten Krankenversicherung bleiben.

►    Arbeitslosigkeit

Bei Arbeitslosigkeit tritt prinzipiell eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ein. Ist der Versicherungsnehmer 55 Jahre oder älter, ist eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr möglich. Er muss weiterhin bei seiner privaten Krankenversicherung bleiben und bekommt von der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu seinem PKV-Beitrag. Dieser ist allerdings begrenzt auf eine Grundversorgung (ambulant, stationär, Zahnersatz) auf GKV-Niveau. Für alle Wahlleistungen (z.B. Chefarzt, Krankentagegeld) muss der Versicherte in voller Höhe selbst aufkommen.

 

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 07. Februar 2012 15:37
Geschrieben von Esther Roth