Quartal

Im Bereich der Krankenversicherung ist das Kalenderjahr in vier Quartale aufgeteilt. Demnach entsprechen jedem Quartal drei Monate, das erste Quartal fängt mit dem ersten Monat des Kalenderjahres an.

Während für privat Versicherte das Quartal eine eher untergeordnete Rolle spielt, ist es den gesetzlich Versicherten eine bekannte Größe. Mit jedem neuen Quartal wird für sie beim Besuch eines Arztes eine Praxisgebühr von 10 Euro fällig, selbst wenn es nur um die Ausstellung eines Rezeptes geht. Dazu gibt es bestimmte Behandlungen, deren Verschreibung pro Quartal auf eine bestimmte Menge/Anzahl begrenzt ist.

Auch bei der Abrechnung der vom Arzt erbrachten Leistungen spielt das Quartal eine wichtige Rolle. Erfolgt die Abrechnung privat Versicherter sofort nach der Behandlung, bekommt der Arzt die Behandlung gesetzlich Versicherter erst nach Quartalsende vergütet.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 03. November 2011 10:17
Geschrieben von Esther Roth