Probeantrag

Bei einem Probeantrag handelt es sich um einen unverbindlichen Antrag des Versicherungsnehmers auf Aufnahme in eine private Krankenversicherung. Anhand des Probeantrages prüft die Versicherung, ob der Antragssteller mit seinen persönlichen Risiken für die Gesellschaft ein tragbares Risiko darstellt und eine Aufnahme in den gewünschten Tarif infrage kommt. Rechtlich gesehen ist der Probeantrag nicht mehr als die Anforderung eines Angebotes.

Nachdem die Risiken des Antragstellers geprüft wurden, bekommt der Antragssteller von der Gesellschaft entweder eine Ablehnung oder ein individuelles Angebot. Das Angebot ist gleichzeitig eine verbindliche Erklärung des Versicherers, den Antragssteller zu den angebotenen Bedingungen in ein Versicherungsverhältnis aufzunehmen. Somit wird das Angebot zu einem verbindlichen Antrag an den Versicherungsnehmer, dass dieser ablehnen oder annehmen kann. Stimmt der Versicherungsnehmer den angebotenen Konditionen zu und nimmt den Antrag an, kommt ein rechtsgültiges Versicherungsverhältnis zustande.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 01. November 2011 11:58
Geschrieben von Esther Roth