Rechtsgrundlagen PKV
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Wie für alle anderen Geschäfts- und Versicherungsbereiche hat der Gesetzgeber auch für die private Krankenversicherung Rahmenbedingungen in Form von Gesetzen und Vorschriften geschaffen. Sie unterliegt dabei aber nicht nur dem Versicherungsrecht, sondern auch dem Sozialgesetzbuch. Folgende Gesetzbücher finden auf die private Krankenversicherung maßgeblich Anwendung:
► Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
► Handelsgesetzbuch (HGB)
► Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Regelt die Rechte und Pflichten von Versicherer und Versicherungsnehmer
► Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Alle Versicherungsunternehmen, die nicht Träger einer Sozialversicherung sind, unterliegen dem
Versicherungsaufsichtsgesetz
► Gesetz zur Regelung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG)
► Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV)
Vorschriften über die Informationspflichten bei Versicherungsverträgen
► Kalkulationsverordnung (KaIV)
Verordnung über die versicherungsmathematischen Methoden zur Prämienkalkulation sowie zur Berechnung der
Alterungsrückstellungen
► Überschussverordnung (ÜbschV)
Verordnung zur Ermittlung und Verteilung von Überschüssen in der privaten Krankenversicherung
► Sozialgesetzbuch V (SGB V)
Auch wenn im Sozialgesetzbuch V im Wesentlichen die gesetzliche Krankenversicherung geregelt wird, sind dennoch einige Paragrafen des SGB V für den Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung relevant.
► Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)
Das Sozialgesetzbuch XI enthält Vorschriften über die gesetzliche und private Pflegeversicherung. Für die Pflegeversicherung relevant sind hier vor allem § 23, § 110 und § 111 (Regelungen für die private Pflegeversicherung und den Risikoausgleich).
Neben den Regelungen zum allgemeinen Vertragsrecht sind aber auch die Musterbedingungen von rechtlicher Bedeutung. Diese bestehen aus:
► der Krankheitskostenvollversicherung (MB / KK),
► der Krankentagegeldversicherung (MB / KT) und
► der Pflegepflichtversicherung (MB / PV).
Die Musterbedingungen wurden vom PKV-Verband als unverbindliche Empfehlung für die Gestaltung der Versicherungsbedingungen entwickelt. Sie stellen die vom Gesetzgeber vorgegebenen Mindestanforderungen an Verträge und Bedingungswerke dar. Es steht jedem Versicherungsunternehmen jedoch frei, diese – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Mindestanforderung – zu ändern bzw. zu erweitern. Darüber hinaus gelten für die privaten Versicherungsgesellschaften die allgemeinen Geschäftsbedingungen, Klauseln und Tarifbedingungen der jeweiligen Gesellschaft. Auch die individuellen Vereinbarungen mit einem Versicherungsnehmer sind für Versicherungsgesellschaft und Versicherungsnehmer bindend.
