Pflegepflichtversicherung
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Deutschland wird immer Älter. Den vielen Rentner stehen immer weniger junge Leute gegenüber. Abgesehen von dem Problem der Rentenfinanzierung eröffnet sich für immer mehr alte Menschen die Frage: was tun im Pflegefall?
Wurde früher nur vereinzelt ein Angehöriger in Pflege gegeben, fällt in der heutigen Zeit der Zwei-Verdiener-Familien die familiäre Versorgung als Option häufig weg.
Die Folge dieser Gesellschaftsänderung sind überfüllte Pflege- und Seniorenheime. Der Kostenanstieg ist immens: ein Platz in einem durchschnittlichen Senioren- und Pflegeheim kostet heute zwischen 3.000,- und 4.000,- € (Quelle: Techniker Krankenkasse).
Konnte sich ein Pflegebedürftiger vor 1995 die Versorgung im Alter nicht leisten, musste entweder die Familie, meist aber die Kommune einspringen. Größtenteils wurde die Pflegeleistung von Steuergeldern bezahlt.
Um die immer höher werdenden Kosten weiterhin finanzieren zu können, wurde am 01. Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung (als Teil der Sozialversicherung) eingeführt.
Dabei handelt es sich aber nicht – wie oft angenommen – um zusätzliche Kosten für die Steuerzahler, sondern vielmehr um eine Umverteilung der Kosten von der Steuerfinanzierung zur Beitragsfinanzierung.
Die Pflegeversicherung ist als Teil der Krankenversicherung für jeden Pflicht. Ihr Beitrag wird zusammen mit der Krankenversicherung vom Bruttolohn berechnet und direkt vom Arbeitgeber vom Monatsentgelt abgezogen. Im Normalfall ist man bei dem Unternehmen Pflegeversichert, bei dem man auch krankenversichert ist.
Freiwillig gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit, die Pflegeversicherung bei ihrer Krankenkasse oder einem privaten Unternehmen abzuschließen.
Privat Versicherte dagegen müssen sich bei Ihrem Unternehmen pflegeversichern. Die Beiträge bei einer privaten Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem Eintrittsalter und nicht wie bei der gesetzlichen Kasse nach der Höhe des Einkommens.
Die Pflegeversicherung leistet dann, wenn der Pflegefall eintritt. Je nach benötigter Versorgung zahlt sie dem Pflegebedürftigen etwa 50% seiner Pflegekosten, maximal jedoch 1.510,- € (Pflegestufe III bei stationärer Pflege). Das Defizit muss der Pflegebedürftige von seiner Rente und seinem Vermögen bezahlen. Kann er das nicht, werden Angehörige zur Zahlung herangezogen. Können die Angehörigen die Differenz nicht bezahlen, springt die Sozialhilfe in Form von Hilfe zur Pflege ein.
Die Pflegeversicherung ist demnach eine Art Kasko-Versicherung. Um sich vor möglichen hohen Kosten im Alter zu schützen, kann ergänzend zur Pflegepflichtversicherung eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese Pflegezusatzversicherung ist auch bekannt als „private Pflegeversicherung“. Sie kann prinzipiell von jedem abgeschlossen werden. Ihre Leistungen können individuell vereinbart werden, ihr Beitrag richtet sich nach dem gewünschten Tarif.