Mehr Rechte für Kassen- und Privatpatienten

arzt berät patientenAuch für das Jahr 2012 ändert sich wieder einiges im Gesundheitssystem. Waren in den vergangenen Jahren eher Beitragserhöhungen und Kürzungen der Leistungen an der Tagesordnung, gibt es für dieses Jahr für die Versicherten eine Verbesserung zu verzeichnen. In einem aktuell präsentierten Gesetzesentwurf wollen der Bundesminister für Gesundheit, Daniel Bahr (FDP), und die Bundesministerin für Justiz, Sabine Schnarrenberger (FDP), die Rechte der Patienten gegenüber ihren Ärzten stärken. In einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärte Bahr, dass in Zukunft ein Gesetz für den angemessenen Ausgleich zwischen Arzt und Patient sorgen werde. Außerdem sollten die Patienten zukünftig besser über ihre Behandlungen informiert werden.

Speziell der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient soll durch ein einheitliches Gesetz geregelt werden. Ebenfalls soll die Patientenakte in Zukunft eine zentrale Bedeutung bekommen. „Alle wesentlichen Fakten von Diagnose bis Therapie müssen verständlich erklärt werden, so Schnarrenberger. „Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument“.

„Der vorgelegte Referentenentwurf stärkt die Patienten. Das gegenseitige Vertrauen der Patienten, Krankenkassen und Ärzte erhält damit ein neues und zeitgemäßes Fundament,“ so Wolfgang Zöller (CSU), Patientenbeauftragter der Bundesregierung. Der Verband der Ersatzkassen (VDEK) sieht dem neuen Gesetzesentwurf ebenfalls positiv entgegen. Bei der hohen Anzahl an Todesfällen, die jährlich an vermeidbaren Behandlungsfehlern sterben, sei ein rechtlicher Anspruch auf Einsicht in die Patientenakten, auf Zweitmeinungen, Gutachten und Informationen über die Behandlungsqualität besonders wichtig.

Das neue Gesetz, welches den Behandlungsvertrag regeln soll, soll nicht nur für die Behandlungen durch einen Arzt gelten, sondern ebenso für Behandlungen durch andere Heilberufe wie beispielsweise Heilpraktiker, Physiotherapeuten und Hebammen. Verbessert soll dabei vor allem die Information der Patienten. Dazu gehören verständliche sowie umfassende Informationen über angedachte und erforderliche Untersuchungen, die Diagnose sowie beabsichtigte bzw. notwendige Therapien. Zusätzlich sollen die Patienten darüber Auskunft erhalten, welche Kosten die jeweilige Krankenkasse nicht übernimmt.

Vor einem Eingriff muss der Patient in einem persönlichen Gespräch umfassend über die angedachte Behandlung und die damit einhergehenden Risiken informiert werden. Eine schriftliche Aufklärung, wie sie derzeit gängig ist, wird dann alleine nicht mehr ausreichend sein.Auch die Patientenakte soll in Zukunft einen hören Stellenwert bekommen. Dies beinhaltet eine vollständige und sorgfältige Führung der Patientenakte seitens des Behandlers. Das Gesetz soll hierzu auch die Dokumentationspflicht regeln.

Die Beweiserleichterungen, die zugunsten der Patienten von der Rechtsprechung entwickelt wurden, sollen nun auch in dem neuen Gesetz verankert werden. So soll ein Arzt dann bei einem groben Behandlungsfehler nachweisen müssen, dass die Behandlung trotz seines Fehler schief gelaufen wäre. Bei den sogenannten „einfachen“ Behandlungsfehlern soll das neue Gesetz jedoch nichts ändern. Der Patient muss in diesem Fall nachweisen, dass der Fehler Ursache für die eingetretene Gesundheitsschädigung ist. Die Rechtlage sowie die Regelungen zur Beweispflicht sollen in dem neuen Patientengesetz für jeden zugänglich und nachlesbar sein.  

Auch der PKV-Verband begrüßte die neuen Regelungen, die per Gesetzentwurf geplant sind. Allerdings seien die Neuerungen für PKV-Versicherte bereits Praxis. Zudem kenne der Privatpatient genau die Kosten seiner Behandlung.

 

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 17. Januar 2012 18:28
Geschrieben von Esther Roth