LKH kürzt Rückerstattungen
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Bei der Wahl der privaten Krankenversicherung gibt es viele Entscheidungskriterien. Für viele Versicherte ist dabei die Beitragsrückerstattung ein wesentliches und wichtiges Argument. Denn reicht ein Versicherter während eines Versicherungsjahres keine Rechnungen zur Erstattung ein, zahlt ihm seine Versicherungsgesellschaft für das entsprechende Versicherungsjahr die vereinbarte Anzahl an Monatsbeiträgen zurück. Auch die Landeskrankenhilfe (LKH) bietet ihren Versicherten – je nach Tarif – bei Schadensfreiheit Beitragsrückerstattungen.
Die LKH hat bis Anfang 2012 ihren Versicherten immer hohe Beitragsrückerstattungen geboten. Doch ab Januar 2012 hat die Gesellschaft diese drastisch gekürzt. Langjährig schadensfrei Versicherte der Landeskrankenhilfe erhalten nun deutlich niedrigere Beitragsrückerstattungen. Die Rückzahlungen betragen nun nur noch maximal vier Monatsbeiträge. Für 2011 dagegen lag die Rückerstattung der LKH bei bis zu sechs Monatsbeiträgen, das ist eine Verschlechterung von über 30%!
Die Beitragsrückerstattung der LKH gilt vor allem auf die Tarife für ambulante Leistungen im Rahmen der Krankheitskostenvollversicherung. Je nach Tarif werden für die Beitragsrückerstattung nur 70% des tatsächlichen Beitrages zugrunde gelegt. Ebenfalls gilt bei der LKH eine Staffel für die Höhe der Rückerstattung:
► nach einem bis drei schadensfreien Jahren zwei Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung,
► nach vier schadensfreien Jahren drei Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung und
► ab fünf schadensfreien Jahren vier Monatsbeiträge Beitragsrückerstattung.
2011 bekamen Versicherte, die keine Leistungen in Anspruch genommen hatten, von der LKH zwar nur einen statt zwei Monatsbeiträgen zurück, angesichts der ansonsten drastischen Kürzungen der Beitragsrückerstattungen dürfe das nur wenige Versicherte freuen. Denn bereits ab dem zweiten schadensfreien Jahr wird die Rückerstattung erheblich schlechter.
Auch der 50%-Zuschlag auf die Beitragsrückerstattung fällt ab 2012 weg. Dieser wird für die Rückerstattungen der Jahre 2010 und 2011 gewährt, wenn der Versicherte auf die Rückzahlung verzichtet. Der Beitrag wird dann auf das Deckungskapital seines Vertrages gutgeschrieben. Bei dieser Maßnahme handelte es sich um eine Art Anwartschaft, mit die Beitragszahlungen im Alter ermäßigt werden sollten. Nach Angaben der LKH hätte jedoch nur etwa ein Prozent ihrer Kunden dieses Angebot wahrgenommen. „Dieser Umstand sowie die steuerliche Beurteilung durch das Bundesministerium der Finanzen zulasten unserer Versicherungsnehmer hat uns dazu bewogen, diese Option zukünftig nicht mehr anzubieten“, so das Unternehmen.
Ihren Versicherungsnehmern versucht die LKH die Kürzungen ihrer Beitragsrückerstattungen als „verbessert“ zu verkaufen. In einem Brief teilt sie den Versicherungsnehmern mit, dass man die Beitragsrückerstattung „nochmals verbessert“ habe. Eine Verbesserung ergibt sich aber tatsächlich nur für die Versicherungsnehmer, die maximal 1 Jahr lang keine Rechnungen bei der LKH zur Erstattung eingereicht haben. Für die Versicherungsnehmer, die länger schadensfrei waren, verschlechtert sich die Beitragsrückerstattung. Für sie bedeutet die „verbesserte“ Beitragsrückerstattung bis zu einem Drittel weniger Rückzahlungen als die Jahre zuvor. Warum die Höhe der Beitragsrückerstattung gekürzt wurde, erklärt die LKH jedoch nicht.