DIHK kritisiert die Finanzvermittler-Verordnung

aufgeschlagener ordnerDer Verordnungsentwurf für Finanzanlagen-Vermittler, der unter anderem Einzelheiten zur Sachkundeprüfung, Registrierung, Berufshaftpflicht und den Informations- und Dokumentationspflichten regelt, wurde Ende 2011 vom Bundesministerium für Wirtschaft erneut in die Diskussion genommen. Nach der Überarbeitung soll im Frühjahr der Bundesrat abschließend über die Verordnung entscheiden.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht den überarbeiteten Entwurf zur Einführung der Finanzanlagen-Vermittlerverordnung (FinVermV) jedoch kritisch. Vor allem die Trennung von Register- und Erlaubnisbehörde steht im Mittelpunkt der Kritik. Die Kosten, die dadurch auf die etwa 80.000 Finanzvermittler zukommen, werden von der DIHK als exorbitant bezeichnet, ebenso wird der Ausweis der Provision in Euro klar abgelehnt.

Nach Meinung der IHK berücksichtige die Finanzanlagen-Vermittlerverordnung nicht ausreichend die Interessen der Vermittler. Es fehle an unbürokratischen, schnellen und klar erkennbaren Behördenwegen und –entscheidungen. Streitpunkt ist dabei vor allem das Ausmaß der erwarteten Mehrkostenbelastung für die Finanzanlagen-Vermittler. Nach Schätzungen der DIHK werden diese in Milliardenhöhe liegen. Zwar liegen die Mehrkosten nach Schätzung des BMWi bei nur etwa 93,8 Millionen Euro, dennoch ist diese Mehrbelastung für viele Gewerbetreibende unzumutbar. Auch die Berufshaftpflicht der Finanzanlagen-Vermittler wird von der Verordnung stark beeinträchtigt. Denn nach der neuen Verordnung soll deren Höhe der Berufshaftpflicht von Versicherungs-Vermittlern entsprechen – nach Meinung der DIHK sei das aber viel zu hoch angesetzt.

Ebenfalls unzureichend sind nach einer Stellungnahme der DIHK auch die Regelungen zu den Berufsqualifikationen, die einer Sachkundeprüfung gleich gestellt werden sollten. Nach Meinung der DIHK sei beispielsweise ein erfolgreich abgeschlossenes Jura-Studium für die notwendige Sachkunde ausreichend. Die Bestandsschutzsicherung, auch als „Alte-Hasen-Regelung“ bekannt, sollt demnach in die Verordnung für die Finanzanlagen-Vermittler mit aufgenommen werden.

Ein vorgezogenes Inkrafttreten der Regelungen zur Sachkundeprüfung zum 01.10.2012 lehnt die DIHK aufgrund mangelnder Vorbereitungszeit entschieden ab. Da es aber innerhalb der verschiedenen Industrie- und Handelskammern keine einheitliche Meinung gäbe, wäre ein Kompromiss wie beispielsweise der 01.12.2012 denkbar. So sei gewährleistet, dass auch Berufseinsteiger ab 2013 ohne Verzögerung in den Beruf einsteigen können. Neben dem Beginn der neuen Regelungen geriet auch die Höhe der Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung in die Kritik. Die angesetzten 400 Euro Prüfungsgebühr seinen unter Umständen nicht kostendeckend.

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 11. Januar 2012 17:55
Geschrieben von Esther Roth