Zahnärztliche Behandlungen werden teurer - für gesetzlich und privat Versicherte!

gebuehrenordnung-zahnaerzteDas Jahr 2012 fängt für gesetzlich Krankenversicherte nicht gut an. Denn ab kommendem Jahr müssen vor allem Kassenpatienten mit höheren Kosten für zahnärztliche Leistungen rechnen. Grund: Die Honorare für Zahnärzte steigen ab 01. Januar um rund sechs Prozent. Für Kassenpatienten schlägt die Erhöhung bei den Leistungen zu Buche, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt werden.

Geändert wurde die Gebührenordnung für Zahnärzte. Sie regelt, wie viel Geld die Mediziner für jede erbrachte Leistung bekommen. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) beinhaltet Leistungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkasse enthalten sind und somit von den Patienten selbst getragen werden müssen. Darunter fällt beispielweise höherwertiger Zahnersatz wie Inlays oder Implantate. Sofern keine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wurde, müssen Kassenpatienten alles, was über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgeht, selbst bezahlen. Privat versicherte Patienten trifft es nicht so hart. Denn die privaten Krankenversicherungen übernehmen wesentlich mehr Leistungen als die gesetzlichen Kassen. Erstattungsgrundlage ist für Privatpatienten nicht der gesetzliche Leistungskatalog, sondern prinzipiell die Gebührenordnung für Zahnärzte.

Grund der Änderung ist, dass sich die Gebührenordnung für Zahnärzte seit 1988 nicht mehr geändert hat und viele neue Behandlungsmethoden noch nicht beinhaltet. Mit der Änderung sind die Zahnärzte nun auch dazu verpflichtet, bei zahntechnischen Leistungen über 1.000 Euro dem Patienten einen Kostenvoranschlag anzubieten. Der Bundesrat hat der Änderung der Gebührenordnung, die zum 01.01.2012 in Kraft tritt, nun zugestimmt. Zahnmediziner werden somit rund sechs Prozent mehr Geld für ihre Leistungen erhalten. Auf das Jahr gerechnet sollen so Mehreinnahmen von etwa 345 Millionen Euro für die Branche erzielt werden.

Zwar bestreiten die Zahnärzte, dass durch die Novelle der Gebührenordnung mit drastischen Mehrkosten zu rechnen sei. Es seien nur die Patienten von der Erhöhung betroffen, die Leistungen über das gesetzliche Niveau hinaus in Anspruch nehmen.

Aber nach der Prognose des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen wird eine Vollkrone einen Kassenpatienten in Zukunft 74 Euro mehr kosten. Bei einer Teleskop- oder Konuskrone werden sich die Mehrkosten vermutlich auf 237 Euro belaufen. Die SPD kritisiert die Honorarerhöhung scharf: „Die Preise für Zahnersatz steigen so hoch, dass ihn sich Durchschnittsverdiener nicht mehr leisten können“ so der Sprecher der SPD-Fraktion Karl Lauterbach gegenüber der „Rheinischen Post“. „In Zukunft wird man den Wohlstand der Menschen wieder an ihren Zähnen erkennen können.“ Die neue Gebührenordnung enthalte „keine strukturelle Reform, sondern nur Honorarsteigerungen“.

 

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Zuletzt aktualisiert am Montag, 02. Januar 2012 09:05
Geschrieben von Esther Roth