Nachmeldepflicht zum Gesundheitszustand
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Alle privat Versicherten kennen sie: die Anzeigepflicht. Jeder, der sich privat versichern möchte, muss im Antrag die Fragen zu seinem Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Zwischen Antragstellung und Versicherungsbeginn liegen aber häufig mehrere Monate. So kann es durchaus vorkommen, dass sich während dieser Zeit der Gesundheitszustand des Antragstellers/Versicherungsnehmers ändert. Für viele stellt sich da die Frage: Muss dies der Versicherungmitgeteilt werden?
Die Anzeigepflicht sollte unbedingt ernst genommen werden. Denn stellt sich später heraus, dass die Fragen des Antrages nicht korrekt beantwortet wurden, kann das ernsthafte Folgen haben für den Versicherungsnehmer haben. Mit der Absendung des Antrages ist der Antragssteller aber noch nicht aus dieser Pflicht entlassen. In der Zeit während der Einreichung des Antrages und der Policierung, also der Antragsannahme, besteht für den Antragssteller die sogenannte Nachmeldepflicht.
Ändert sich in diesem Zeitraum sein Gesundheitszustand, muss er dies dem Versicherungsunternehmen melden. Die Nachmeldepflicht gilt aber nicht nur für Krankheiten, die während dieser Zeit auftreten, und deren Behandlung. Ebenso müssen alle ärztlichen Untersuchungen (auch wenn es sich nur um einen Gesundheitscheck gehandelt hat), Beratungen oder eine Schwangerschaft mitgeteilt werden.