Listenmeldung
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Arbeitgeber, die neue Arbeitskräfte einstellen, sind verpflichtet, diese bei einer Krankenversicherung anzumelden. Stellt der Arbeitgeber innerhalb kurzer Zeit mehrere Arbeitskräfte ein, kann er deren Anmeldung bei der Krankenkasse durch eine Listenmeldung vornehmen.
Die Listenmeldung vereinfacht die Anmeldung bei der Krankenkasse. Die Arbeitnehmer werden zusammengefasst gemeldet, dadurch spart der Arbeitgeber sowohl Zeit als auch Arbeit.
Eine Listenmeldung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Sie darf nur verwendet werden, die Angestellten höchstens 6 Tage pro Monat im Unternehmen arbeiten und es abzusehen ist, dass sie nur kurzfristig benötigt werden und das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlassen werden. Ein Beispiel für die Listenmeldung sind beispielsweise Inventurhelfer bei Supermarktketten, die nur für wenige Tage beschäftigt werden.
Durch die kurze Beschäftigungsdauer werden keine Beiträge zur Krankenversicherung für den Arbeitgeber fällig.