Leistungspflicht trotz Rücktritts
- Details
In bestimmten Fällen (z.B. vorvertragliche Anzeigepflicht) hat das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten. Tritt ein Versicherungsunternehmen vom Vertrag zurück, kann es durchaus vorkommen, dass in der Zwischenzeit ein Schadensfall eingetreten ist. Was bedeutet das für den Versicherungsnehmer und besteht für das Unternehmen trotzdem eine Leistungspflicht?
Macht ein Versicherungsunternehmen von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist es unter Umständen trotzdem zu Leistung gegenüber dem Versicherten verpflichtet. Die Leistungspflicht des Versicherers hängt dabei von dem Grund des Rücktritts und dem jeweiligen Schadensfall ab.
Ist der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nachgekommen und der Rücktritt der Gesellschaft beruht nicht auf einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung, muss die Gesellschaft alle vereinbarten Leistungen bis zum Zeitpunkt des Rücktritts erbringen.
Ist der Grund des Rücktritts eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung des Versicherungsnehmers, ist die Gesellschaft dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn zwischen dem Schadensfall und den verschwiegenen Gefahren/Vorerkrankungen ein Zusammenhang besteht. Beispiel: Hat ein Versicherungsnehmer im Antrag seine diagnostizierte Krebserkrankung verschwiegen und tritt das Unternehmen aus diesem Grund zurück, muss es die daraus entstehenden Kosten nicht übernehmen. Tritt der Versicherer jedoch aus einem anderen Grund zurück, ist es trotz dem Verschweigen der Krankheit zur Leistung verpflichtet.