Leistungsausschluss

spritzeIn der privaten Krankenversicherung unterscheidet man grundsätzlich zwischen einem generellen Leistungsausschluss und dem individuellen Leistungsausschluss. Generelle Leistungsausschlüsse gehen aus den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Gesellschaft hervor. Die Gesellschaft hat aber auch die Möglichkeit, einen individuellen Leistungsausschluss mit einem Versicherten zu vereinbaren. Wann genau und warum muss mit einem Leistungsausschluss gerechnet werden?

Private Gesellschaften kalkulieren ihre Beiträge nach dem Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass der Beitrag individuell für jeden Versicherungsnehmer anhand seines persönlichen Risikos berechnet wird. Bei jedem neuen Antrag prüft die Gesellschaft deshalb, ob ein erhöhtes Risiko vorliegt und wie hoch dieses ist. Ausschlaggebend für die Versicherung ist, ob in Zukunft mit Mehrkosten aufgrund einer Behandlung zu rechnen ist. Um die zukünftigen Mehrkosten auszugleichen, vereinbart die Gesellschaft deshalb mit dem Versicherungsnehmer meist einen Risikozuschlag.

Bei manchen Vorerkrankungen sind die zu erwartenden Kosten aber sehr hoch oder nicht genau kalkulierbar. In solchen Fällen kann es deshalb vorkommen, dass der Versicherer evtl. einen Ausschluss der Kostenübernahme, also einen Leistungsausschuss für die Behandlung der entsprechenden Krankheit mit dem Versicherungsnehmer vereinbart. Der Leistungsausschluss umfasst alle Krankheitskosten, welche durch die entsprechende Krankheit verursacht wurden. Ein häufiges Beispiel für einen Leistungsausschluss sind fehlende Zähne. Die Kosten für den Ersatz und die Behandlung muss der Versicherte bei einem Leistungsausschluss komplett selbst übernehmen.

Die privaten Versicherungsgesellschaften können einen Leistungsausschluss mit einem Versicherten nur bei dem Vertragsabschluss vereinbaren. Bei bestehenden Versicherungsverhältnissen ist ein Leistungsausschluss deshalb ausgeschlossen.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 26. September 2011 11:17
Geschrieben von Esther Roth