Lebensversicherung
Die Lebensversicherung gehört zu den bekanntesten
Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Im Vordergrund jeder Lebensversicherung
steht das Todesfallrisiko. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der
Versicherungslaufzeit, zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Summe an die
Begünstigten (Partner, Kinder) aus. Neben der klassischen Versicherung auf den
Todesfall lässt sich die Lebensversicherung in ihrem Geltungsbereich ausdehnen
und zwar auf den Erlebensfall.
In diesem Fall wird die Risikoabsicherung
mit einem Ansparvorgang verknüpft. Lebensversicherungen – gleich welcher Art –
sind immer Individualversicherungen,
in deren Vordergrund die Auszahlung einer vereinbarten Geldleistung im
Versicherungsfall steht. Deren Höhe wird zwischen Versicherer und
Versicherungsnehmer zum Vertragsschluss vereinbart.
Risikolebensversicherung:
Die Risikolebensversicherung stellt die
Absicherung des Todesfallrisikos in den Mittelpunkt. Es kommt nur dann zur
Auszahlung der Versicherungsleistung, wenn der Tod als Leistungsfall tatsächlich
eintritt. Bleibt der Leistungsfall dagegen im Rahmen der Laufzeit aus, fallen
die gezahlten Beiträge dem Versicherer zu.
Häufig wird diese Form der
Lebensversicherung eingesetzt, um wirtschaftlich voneinander abhängige Personen
gegenseitig abzusichern (Eheleute, Geschäftspartner usw.). Als Sonderform mit
fallender Versicherungssumme kann die Risikolebensversicherung auch zur
Besicherung von Darlehen dienen (Restschuldversicherung).
Kapitallebensversicherung:
Kapitallebensversicherungen kombinieren
eigentlich zwei unterschiedliche Leistungsbereiche miteinander. Auf der einen
Seite steht – wie im Bereich der Risikolebensversicherung – das klassische
Todesfallrisiko im Mittelpunkt. Allerdings dehnt die kapitalbildende
Lebensversicherung den Geltungsbereich aus und sichert den Erlebensfall mit ab.
Erreicht der Versicherte ein vertraglich fixiertes Alter, den
Erlebenszeitpunkt, zahlt die Kapitallebensversicherung die vereinbarte
Versicherungsleistung aus. Aufgrund dieser Verknüpfung unterschiedlicher
Leistungsbereiche ist die Kapitallebensversicherung für den Versicherten immer
mit einem Ansparvorgang verbunden.
Übrigens: Kommt es zur Auszahlung der
Versicherungssumme einer kapitalbildenden Lebensversicherung, ist der
Ertragsteil (Versicherungssumme minus eingezahlte Beiträge) der Steuer zu
unterwerfen. Je nach Auszahlungszeitpunkt und Alter des Versicherungsnehmers
werden entweder 50 Prozent der Erträge dem individuellen Einkommenssteuersatz
(Laufzeit min. 12 Jahre, Auszahlung nach 60. Lebensjahr) oder der
Abgeltungssteuer unterworfen.