Lebensversicherung

Die Lebensversicherung gehört zu den bekanntesten Produkten auf dem Versicherungsmarkt. Im Vordergrund jeder Lebensversicherung steht das Todesfallrisiko. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit, zahlt die Lebensversicherung die vereinbarte Summe an die Begünstigten (Partner, Kinder) aus. Neben der klassischen Versicherung auf den Todesfall lässt sich die Lebensversicherung in ihrem Geltungsbereich ausdehnen und zwar auf den Erlebensfall.

In diesem Fall wird die Risikoabsicherung mit einem Ansparvorgang verknüpft. Lebensversicherungen – gleich welcher Art – sind immer Individualversicherungen, in deren Vordergrund die Auszahlung einer vereinbarten Geldleistung im Versicherungsfall steht. Deren Höhe wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer zum Vertragsschluss vereinbart.

Risikolebensversicherung:

Die Risikolebensversicherung stellt die Absicherung des Todesfallrisikos in den Mittelpunkt. Es kommt nur dann zur Auszahlung der Versicherungsleistung, wenn der Tod als Leistungsfall tatsächlich eintritt. Bleibt der Leistungsfall dagegen im Rahmen der Laufzeit aus, fallen die gezahlten Beiträge dem Versicherer zu.

Häufig wird diese Form der Lebensversicherung eingesetzt, um wirtschaftlich voneinander abhängige Personen gegenseitig abzusichern (Eheleute, Geschäftspartner usw.). Als Sonderform mit fallender Versicherungssumme kann die Risikolebensversicherung auch zur Besicherung von Darlehen dienen (Restschuldversicherung).

Kapitallebensversicherung:

Kapitallebensversicherungen kombinieren eigentlich zwei unterschiedliche Leistungsbereiche miteinander. Auf der einen Seite steht – wie im Bereich der Risikolebensversicherung – das klassische Todesfallrisiko im Mittelpunkt. Allerdings dehnt die kapitalbildende Lebensversicherung den Geltungsbereich aus und sichert den Erlebensfall mit ab.

Erreicht der Versicherte ein vertraglich fixiertes Alter, den Erlebenszeitpunkt, zahlt die Kapitallebensversicherung die vereinbarte Versicherungsleistung aus. Aufgrund dieser Verknüpfung unterschiedlicher Leistungsbereiche ist die Kapitallebensversicherung für den Versicherten immer mit einem Ansparvorgang verbunden.

Übrigens: Kommt es zur Auszahlung der Versicherungssumme einer kapitalbildenden Lebensversicherung, ist der Ertragsteil (Versicherungssumme minus eingezahlte Beiträge) der Steuer zu unterwerfen. Je nach Auszahlungszeitpunkt und Alter des Versicherungsnehmers werden entweder 50 Prozent der Erträge dem individuellen Einkommenssteuersatz (Laufzeit min. 12 Jahre, Auszahlung nach 60. Lebensjahr) oder der Abgeltungssteuer unterworfen.