Krankheitskostenkostenvollversicherung
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Eine Krankheitskostenkostenvollversicherung ist in Deutschland Pflicht. Sie deckt das gesamte Krankheitsrisiko ab und übernimmt die Kosten für alle notwendigen Behandlungen, Medikamente und Hilfsmittel.
Die gesetzliche Krankheitskostenvollversicherung unterliegt dabei einer einheitlichen Regelung. Jeder Versicherte hat Anspruch auf die gleichen Leistungen. Welche das im Einzelnen sind, entscheidet der Gesetzgeber. Kassenpatienten, die bessere Leistungen möchte, als es der gesetzliche Leistungskatalog vorsieht, können eine Zusatzversicherung abschließen. Im jeweiligen Bereich können mit einer guten Zusatzversicherung die gleichen Leistungen wie mit einer privaten Versicherung erreicht werden.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung richten sich nach der Höhe des Einkommens. Für Familien bietet die gesetzliche Krankenversicherung die Familienversicherung an, d.h. nicht erwerbstätige Familienmitglieder kostenfrei mitversichert werden.
Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung sind die Leistungen individuell vereinbar und in der Regel (außer beim Basistarif) wesentlich höher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei kann der Leistungsumfang der einzelnen Gesellschaften und Tarife sehr unterschiedlich sein. Um sich privat versichern zu können, muss der Antragssteller entweder selbstständig, Freiberufler, im Beamtenstatus oder Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze sein.
Die Höhe des Beitrags zur privaten Krankheitskostenvollversicherung richtet sich nach den gewählten Leistungen sowie dem Alter, Geschlecht (ab 2012 gibt es bei Neuverträgen nur noch Unisex-Tarife) und Gesundheitszustand des Antragstellers. Grundsätzlich kann man sagen: je älter und kranker ein Antragssteller ist, desto höher wird der Beitrag. Aus diesem Grund sollte sich der Versicherungsnehmer bereits vor Vertragsabschluss darüber Gedanken machen, welche Leitungen ihm jetzt, vor allem aber auch in Zukunft wichtig sind. Denn mit zunehmendem Alter steigt die Chance, dass sich der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers verschlechtert. Ein Wechsel in einen höherwertigen Versicherungsschutz ist dann häufig nicht mehr möglich, ein Wechsel in einen leistungsschwächeren Tarif steht dem Versicherungsnehmer jedoch immer offen.