Krankenversicherung für Studenten

Wer ein Studium beginnt, wird mit Einschreibung automatisch versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Um überhaupt zu von der entsprechenden Universität bzw. Hochschule angenommen zu werden, muss bei Immatrikulation ein Nachweis über eine bestehende Krankenvollversicherung vorgelegt werden, oder alternativ dazu der Nachweis über die Befreiung von der Versicherungspflicht.
Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres können Studenten bei ihren Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung beitragsfrei mitversichert werden. Danach müssen sie sich selbst versichern. Die gesetzlichen Krankenkassen bieten für Studenten einen günstigen Studententarif an. Dieser kann in der Regel bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters in Anspruch genommen werden. Ab dem 30. Lebensjahr oder dem 14. Fachsemester bietet die gesetzliche Versicherung den relativ günstigen „Examenstarif“ als Übergangslösung an. Dieser ist aber maximal für 6 Monate möglich.
Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei ca. 77 € monatlich (Abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag). Wer Bafög erhält, bekommt von dort zu seiner Krankenversicherung einen Zuschuss von monatlich max. 55 €.

Vorsicht: Studenten der Berufsakademien haben die Möglichkeit des Studententarifs bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Dieser Tarif ist eigens für Studierende an Universitäten und Hochschulen vorgesehen. Eine Berufsakademie stellt jedoch weder eine Hochschule noch eine Universität dar. Da Studenten an solchen Schulen aber auch keine „richtigen“ Arbeitnehmer darstellen und deshalb keiner Versicherungspflicht unterliegen, müssen sie sich gesetzlich freiwillig versichern, wenn eine Familienversicherung bei den Eltern nicht mehr möglich ist.

Auch bei Studierenden der dualen Hochschulen ist die versicherungsrechtliche Einordnung nicht ganz einfach. Hier ist es entscheidend, ob es sich um einen ausbildungsintegrierten dualen Studiengang (Studium mit anerkanntem Ausbildungsberuf) oder einen praxisintegrierten dualen Studiengang (der Studierende hat zwar zahlreiche Praxisphasen, aber hinterher keinen anerkannten Ausbildungsberuf) Studium handelt.
Studenten von ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen gelten als „zur Berufsausbildung beschäftigte“ und sind somit in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Sie erhalten in der Regel eine Vergütung durch den Arbeitgeber woraus sich dann die Beiträge berechnen.
Bei Studenten von praxisintegrierten Studiengängen hingegen überwiegt der Studierendenstatus. Sie sind nur Kranken- und Pflegeversicherungspflichtig und können sich in den gesetzlichen Krankenkassen über einen Studententarif versichern.

Studenten haben aber auch prinzipiell die Möglichkeit, sich in der privaten Krankenversicherung zu versichern. Dazu muss bei Einschreibung ein Antrag auf Befreiung bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag muss schriftlich und mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Tag der Einschreibung gestellt werden.
War ein Student bei seiner Einschreibung noch bei seinen Eltern in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert, hat er mit Eintritt der Versicherungspflicht (bei Vollendung seines 25. Lebensjahres) noch einmal die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung zu stellen. Auch hier muss der Antrag wieder schriftlich und mit einer Frist von 3 Monaten ab dem Tag der Einschreibung gestellt werden.
Entscheidet sich ein Student für die private Krankenversicherung, gilt diese Entscheidung für die gesamte Dauer seines Studiums.

Die privaten Krankenversicherungen bieten für Studierende spezielle „Studententarife“ an, die speziell auf die Bedürfnisse des Versicherten abgestimmt sind. Trotz der Vorteile muss sie dabei aber nicht zwingend teurer sein als die gesetzliche Alternative. Ist z. B. absehbar, dass der Studierende sein Studium nicht vor dem 30. Lebensjahr beenden wird, kann die private Krankenversicherung sogar wesentlich günstiger sein.
Die Beiträge für Studenten über 30 Jahre oder mit mehr als 14 Fachsemestern betragen in der gesetzlichen Krankenversicherung ca. 145,- € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag). In der privaten Krankenversicherung ist eine Versicherung bereits ab knapp 80 € möglich. Außerdem versichern die privaten Versicherer ohne eine Begrenzung der Semesterzahl.


Versicherungsmöglichkeiten für Studenten im Überblick


Gesetzliche Familienversicherung bis 25 J., u.U. Verlängerung möglich; Einkommensgrenze: 400 Euro
0 €
Studentische gesetzliche Krankenversicherung

bis max. 30 J. oder bis zum 14. Fachsemester;
Verlängerung u.U. möglich;

ca. 77 € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag)
Freiwillige gesetzliche Versicherung

ab dem 30. Lebensjahr und nach dem 14. Fachsemester;
günstiger "Examenstarif" als Übergangslösung für max. 6 Monate

ca. 145,- € (abhängig vom GKV-Zusatzbeitrag).
private studentische Krankenversicherung bis zum 35. Lebensjahr, keine Semesterbegrenzung ab 70,92 €

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