Krankenversicherungen für Beamte

PKV für Beamte

Ebenso wie alle anderen Erwerbstätigen unterliegen Beamte der in Deutschland geltenden Versicherungspflicht, d. h. sie müssen sich krankenvollversichern. Im Gegensatz zu normalen Arbeitnehmern steht es ihnen aber prinzipiell frei, ob sie einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung beitreten möchten. Der Staat fördert sogar die private Absicherung seiner Beamten: Ein Beamter, der sich privat versichert, bekommt von seinem Dienstherrn Beihilfe für sich sowie für berücksichtigungsfähige Familienmitglieder. Beamte, die sich für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, bekommen keine Unterstützung für ihre Vorsorge. Sie müssen die Kosten für ihre gesetzliche Krankenversicherung alleine tragen.

Bei der Beihilfe handelt es sich jedoch nicht – wie oft angenommen – um eine Art „Arbeitgeberanteil“ zur privaten Krankenversicherung des jeweiligen Beamten sondern vielmehr bezahlt die Beihilfe einen prozentualen Anteil der entstandenen Krankheitskosten. Den verbleibenden, restlichen Anteil muss der Beamte dann mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Vereinfacht ausgedrückt: Der Beamte erhält vom Arzt eine Rechnung, welche er bei der Beihilfestelle (Versorgungsamt) und der privaten Krankenversicherung einreicht.
Entsprechend der Beihilfeverordnung bzw. versicherter Tarifleistung in der privaten Krankenversicherung bekommt der Beamte dann die Erstattung überwiesen.

In welcher Höhe und in welchem Umfang die Beihilfe geleistet wird, hängt vom jeweiligen Dienstherrn des Beamten ab. Je nach Bundesland, Familienstand und Kinderanzahl liegt er zwischen 50% und 80%. Die Beihilfeberechtigung eines Beamten erstreckt sich nur über die Zeit seines Dienstverhältnisses. Wechselt ein Beamter z.B. in ein normales Angestelltenverhältnis, verliert er seinen Beihilfeanspruch und wird in der Regel versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse.

Genauere Informationen zu den Themen Beamtenversicherung und Beihilfe finden Sie auf unseren Beamten- und Referendar-Portal www.krankenversicherung-beamter.de.

Zuletzt aktualisiert am Montag, 18. Juli 2011 16:54
Geschrieben von Esther Roth

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