Krankenhaustagegeld
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Das Krankenhaustagegeld zählt zu den Wahlleistungen der privaten Krankenversicherung. Der Versicherte bekommt bei einem stationären Krankenhausaufenthalt pro Tag den vertraglich vereinbarten Tagessatz ausgezahlt. Je nach Versicherung bzw. Tarifbedingungen ist auch die Auszahlung des Krankenhaustagegeldes bei einer anschließenden stationären Behandlung in einer Reha-Klinik möglich. Die Leistung der Krankenhaustagegeldversicherung ist unabhängig von vergleichbaren Leistungen anderer Träger, wie beispielsweise ausgezahlte Tagessätze einer Unfallversicherung.
Mit dem Tagessatz, den die Versicherung im Leistungsfall auszahlt, kann der Versicherte den Selbstbehalt während des Krankenhausaufenthaltes ausgleichen oder zusätzlich in Anspruch genommen Leistungen zu bezahlen, die nicht in seinem Versicherungsschutz enthalten sind (z. B. ein Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt).
Im Unterschied zur Krankentagegeldversicherung, die den vereinbarten Tagessatz bei jedem Krankheitstag bezahlt, leistet die Krankenhaustagegeldversicherung nur bei einem stationären Krankenhausaufenthalt. Da das Risiko für die Versicherung und die Höhe des vereinbarten Tagessatzes beim Krankenhaustagegeld deutlich geringer ist als beim Krankentagegeld, fällt auch deren Monatsbeitrag deutlich niedriger aus. Auch die Aufnahme in eine Versicherung ist einfacher, da bei der Krankenhaustagegeldversicherung der Gesundheitszustand des Antragstellers eine geringere Rolle spielt. Auch gesetzlich Versicherte können das Krankenhaustagegeld über eine private Zusatzversicherung absichern.
