Jahresarbeitsentgeltgrenze

Die Jahresentgeltgrenze – oder auch Versicherungspflichtgrenze – bestimmt Höhe des Bruttojahreseinkommens eines Arbeitnehmers, bis zu der für ihn eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung vorliegt.

Vor 2011 war die „3-Jahres-Regel“ gültig. Der Arbeitnehmer musste mindestens 3 Jahre lang über der Jahresentgeltgrenze liegen, bevor er sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen konnte.

Mit der Gesundheitsreform, welche zum 01.01.2011 in Kraft trat, wurde die „3-Jahres-Regel“ gekippt. Seit 01.01.2011 müssen Arbeitnehmer lediglich nur noch 1 Jahr über der Jahresentgeltgrenze liegen. Die Benachrichtigung sollte eigentlich durch die Krankenkassen erfolgen. Leider geschieht dies in der Praxis oftmals verspätet. Erste Auskunft kann hier aber auch das Personalbüro oder der Steuerberater geben. Den tatsächlichen Status kann man dann von der Krankenkasse prüfen lassen.

Die Jahresentgeltgrenze wird jedes Jahr durch das Bundesministerium für Arbeit neu berechnet. 2011 liegt die Jahresentgeltgrenze bei einem Bruttojahreseinkommen von 49.500,- €, also 4.125,- € (brutto) monatlich.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 16:57
Geschrieben von Esther Roth