Individualversicherung

Unter den Begriff „Individualversicherung“ fallen alle Versicherungen, die nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind. Sie sind somit keine Pflichtversicherung und können in ihrem Leistungsumfang auf die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherungsnehmers abgestimmt werden.

Im Unterschied zur Sozialversicherung ist die Individualversicherung marktwirtschaftlich orientiert. Während die Sozialversicherungen nur die Sicherung der jeweiligen Risiken zum Ziel haben, handelt die Individualversicherung als wirtschaftliches Unternehmen mit Gewinnabsicht. Jede Gesellschaft hat ihr eigenes Tarifwerk, verwaltet sich selbst und trifft ihre eigenen Entscheidungen. Verantworten muss sie sich nur vor sich selbst und unter Umständen ihren Aktionären.

Charakteristisch für Individualversicherungen ist, dass die Versicherungsnehmer ihre Verträge, Tarife sowie die Vertragsbestandteile in der Regel individuell auswählen und auf ihre Bedürfnisse abstimmen können, also ein individuelles Vertragsverhältnis entsteht.

Eingeschränkt in ihrer Individualität werden die Gesellschaften nur durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die staatliche Aufsicht über die materiellen Verhältnisse.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 26. Oktober 2011 14:57
Geschrieben von Esther Roth