Honorarverteilungsmaßstab

muenzstapelDer Honorarverteilungsmaßstab ist die Regelung über die Verteilung der von den Krankenkassen gezahlten Gesamtvergütung an die jeweiligen Vertragsärzte. Er wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung in Eigenverantwortung geschaffen und ist im Sozialgesetzbuch V (§ 85 Abs. 4) verankert.

Der Honorarverteilungsmaßstab wird als Satzungsnorm von der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung von gewählten Vertretern beschlossen. Er ist daher für alle gesetzlichen Krankenkassen verbindlich. Bei der Festsetzung müssen die Krankenkassen Gelegenheit bekommen, Wünsche zu äußern. Werden diese von der Kassenärztlichen Vereinigung nicht berücksichtigt, muss die Ablehnung von dieser begründet werden.

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 18. Januar 2012 23:58
Geschrieben von Esther Roth