Grenzgänger Deutschland/ Schweiz

Für Grenzgänger, die in Deutschland wohnen (Erstwohnsitz) und in der Schweiz arbeiten, besteht aufgrund des bilateralen Abkommens vom 01.06.2001 in der Schweiz eine Krankenversicherungspflicht. Innerhalb einer Frist von drei Monaten ab der Gültigkeit der Grenzgängerbewilligung müssen sie sich und ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen in der Schweiz krankenvollversichern. Grenzgänger haben jedoch die Möglichkeit, sich innerhalb von drei Monaten ab Beginn von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen.

 

4 Varianten der Krankenversicherung für Grenzgänger

Grenzgänger genießen das Privileg, sich ihre Krankenversicherung unter 4 Varianten aussuchen zu können. Die Wahl der Krankenversicherung sollte jedoch gut überdacht werden. Das Optionsrecht kann nur einmal in Anspruch genommen werden, und nicht jede der 4 Varianten eignet sich für jeden Versicherungsnehmer! Um Fehlentscheidungen zu vermeiden und eine sinnvolle Wahl zu treffen, sollten dabei folgende Dinge beachtet werden:

  • Einkommen
  • Familienstand/ Familienplanung
  • persönliche Wünsche an die Leistungen Ihrer Krankenversicherung
  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Zukunftsplanung (Wohnort, Beruf etc.)

Wie auch in anderen Bereichen sind die Angebote oft nicht ganz durchsichtig. Die Unterschiede sind häufig nicht direkt zu erkennen. Was auf den ersten Blick gleich erscheint, kann in der Praxis gravierende Unterschiede machen. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben, stellen wir Ihnen die vier verschiedenen Möglichkeiten für Grenzgänger kurz vor:

 

Option 1: gesetzliche Krankenkasse Deutschland

War der Arbeitnehmer bereits vor seinem Arbeitsbeginn im Ausland gesetzlich versichert, kann er in Form einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Die Höhe des Beitrages richtet sich dabei nach dem derzeit gültigen, bundeseinheitlichen Beitragssatz. Ebenfalls sind je nach Kasse Zusatzbeiträge möglich.

 

Option 2: gesetzliche Pflichtversicherung (CH) nach EU/EFTA-Tarif

Der EU/EFTA-Tarif ist nach dem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union die schweizerische Pflichtversicherung für Grenzgänger. Der Grenzgänger hat aber die Möglichkeit, sich von der schweizerischen Versicherungspflicht befreien zu lassen. Den Antrag dazu muss er mit einer Frist von 3 Monaten ab Arbeitsbeginn im Ausland stellen. Entscheidet man sich für diese Variante, ist die Wahl für die gesamte Zeit der Grenzgänger-Tätigkeit bindend. Ein Wechsel ist nur noch im Falle einer Familienstandsänderung (z.B. Heirat oder die Geburt eines Kindes) möglich.

Wie auch in Deutschland müssen die Schweizer Kassen für die Grundversorgung jeden Versicherungspflichtigen aufnehmen. Ebenfalls wie in Deutschland bietet sie allen Versicherten den gleichen Versicherungsschutz. Wer zusätzliche Leistungen haben möchte, muss eine Zusatzversicherung abschließen. Der große Unterschied zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung sind die Beiträge: In der Schweiz gibt es keinen Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung! Auch die Option einer Familienversicherung entfällt. Der Grenzgänger muss für jedes versicherte Familienmitglied, auch für Kinder, einen eigenen Beitrag bezahlen („Kopfprämie“).

Entscheidet sich der Grenzgänger für die gesetzliche Versicherung der Schweiz, bekommt er beim Eintritt, neben Versicherungsleistungen in der Schweiz, auch das Formular E106. Das berechtigt den Grenzgänger, in Deutschland weiterhin Kassenleistungen nach dem Sachleistungsprinzip zu erhalten. Die Kosten hierfür werden von der Aushilfskasse der deutschen gesetzlichen Krankenkasse getragen, die Beiträge zahlt der Grenzgänger jedoch nur an die Schweizer Kasse. Bei Leistungen in der Schweiz muss der Versicherte pro Jahr 330 CHF fix und zusätzlich 10 % pro Rechnung (bis insgesamt maximal 700 CHF pro Jahr) an Zuzahlungen leisten. Bei Leistungen in Deutschland muss der Versicherte die Zuzahlungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung leisten (Praxisgebühr, Medikamentenzuzahlungen etc.).

 

Option 3: private Krankenversicherung in Deutschland

Die deutsche private Krankenversicherung bietet dem Grenzgänger eine leistungsstarke Absicherung. Der Versicherte kann seinen Versicherungsschutz nach seinen Wünschen selbst gestalten. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bekommt er die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert, Leistungskürzungen kommen nicht auf ihn zu.

Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung richtet sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Geschlecht des Versicherten (ab 2012 entfällt das Geschlecht bei der Beitragskalkulation) sowie den vereinbarten Leistungen und des gewählten Selbstbehaltes.

Grenzgänger, die sich in einer deutschen privaten Krankenversicherung versichern möchten, müssen sich von der Versicherungspflicht in der Schweiz befreien lassen. Damit eine Befreiung möglich ist, muss der Grenzgänger einen Tarif wählen, der mindestens den schweizerischen Grundleistungen nach KVG entspricht.

 

 

Option 4: Grenzgängermodell – Privat CH/D

Das sogenannte Grenzgängermodell ist eine Art Kombination aus der Schweizer Grundversorgung und einer hochwertigen Zusatzversicherung. Die Grundversorgung wird auf privater Basis (VVG) abgesichert, die Leistungen richten sich dabei nach den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung der Schweiz. Die Zusatzversicherung beinhaltet eine hochwertige Absicherung im Zahnbereich sowie stationäre Wahlleistungen aus Deutschland.

Für den Beitrag des Grenzgängermodells sind das Eintrittsalter und die gewählten Zusatzleistungen maßgeblich. Dieses Modell eignet sich vor allem für die Grenzgänger, die irgendwann einen kompletten Umzug in die Schweiz in Erwägung ziehen. Der Versicherungsschutz kann dann bei einem Umzug in die Schweiz mit nur geringen Änderungen beibehalten werden.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 14. September 2011 12:03
Geschrieben von Esther Roth