Grenzgänger Deutschland/ Österreich

Grenzgänger, die in Deutschland leben (Erstwohnsitz) und im europäischen Ausland arbeiten, müssen sich in der Regel im Land des Arbeitgebers Krankenversichern. Es gelten für sie die Regelungen des Gastlandes.

So besteht für deutsche Grenzgänger, die in Österreich arbeiten, ausnahmslos eine Versicherungspflicht in der österreichischen gesetzlichen Krankenversicherung.

Von der gesetzlichen Versicherungspflicht in Österreich sind ausschließlich die Grenzgänger befreit, die in Österreich wohnen und in der Schweiz, Deutschland oder Liechtenstein arbeiten.

Krankenversicherung in Österreich

In Österreich besteht für alle Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht. Jeder Arbeitnehmer, der die Geringfügigkeitsgrenze (2011 374,02 € pro Monat) überschreitet, ist automatisch krankenversichert.

Eine freie Kassenwahl wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Die Krankenkasse des Arbeitnehmers ist abhängig vom Arbeitgeber und dessen Standort. So hat jedes Bundesland in Österreich seine eigene Gebietskrankenkasse (GKK), in der alle dort arbeitenden Menschen versichert sind. Eine Ausnahme bilden die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, Eisenbahner und Bauern. Für sie gibt es jeweils eine eigene Krankenkasse.

Ebenfalls abweichend ist die Krankenversicherung für Selbstständige. Sie sind bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Eine private Krankenversicherung wie in Deutschland gibt es in Österreich nicht. Jeder Österreicher hat aber die Möglichkeit, zusätzlich zu seiner gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung für bessere Leistungen abzuschließen.

Beiträge

Die Beiträge zur Krankenversicherung werden – wie auch in Deutschland – bei Arbeitnehmern direkt vom Lohn/Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber zusammen mit dem Arbeitgeberanteil bei der Krankenkasse eingezahlt. Wie auch in Deutschland können Kinder kostenfrei mitversichert werden. Selbstständige müssen ihre Beiträge komplett selbst tragen.

Leistungsbezug

Die österreichische Krankenversicherung gewährt den Grenzgängern in Österreich Sach- und Geldleistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und krankheitsbedingtem Arbeitsausfall. Je nach Leistung müssen Zuzahlungen geleistet werden.

Für Behandlungen bei einem Vertragsarzt übernimmt die GKK die Kosten voll. Der Patient kann sich aber – anders als in Deutschland – auch von einem Wahlarzt behandeln lassen. Die GKK übernimmt die Kosten hierfür aber nur zu 80 % des Vertragstarifes und gegen Vorlage der Honorarnote. Krankengeld bezahlt die Krankenkasse, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wegfällt oder weniger als 50 % beträgt.

Auch in Deutschland steht den Grenzgängern eine ärztliche Versorgung zu. Dazu muss bei der jeweiligen österreichischen Krankenkasse die Meldebestätigung der entsprechenden deutschen Gemeinde vorgelegt werden. Der Grenzgänger muss angeben, welche deutsche gesetzliche Krankenkasse die gewünschte „Aushilfskasse“ sein soll. Die österreichische Kasse sendet an diese dann einen Betreuungsauftrag. Der Grenzgänger und seine Familie bekommen von der deutschen Kasse daraufhin eine spezielle Chipkarte, die sie zu Kassenleistungen in Deutschland berechtigt.

Für Grenzgänger, die in Deutschland und in Österreich arbeiten, besteht keine Versicherungspflicht in der deutschen Pflegepflichtversicherung. Eine lückenlose Vorversicherungszeit kann aber von Vorteil sein.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 20. September 2011 11:11
Geschrieben von Esther Roth