Grenzgänger Deutschland/ Luxemburg

Grenzgänger, die in Deutschland leben (Erstwohnsitz) und im europäischen Ausland arbeiten, müssen sich in der Regel im Land des Arbeitgebers krankenversichern. Es gelten für sie die Regelungen des Gastlandes.

So besteht für deutsche Grenzgänger, die im Ausland arbeiten, in Regelfall eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung des jeweiligen Landes. Für ausländische Grenzgänger, die in Deutschland arbeiten, gilt dementsprechend die deutsche Regelung.

Im Fall Luxemburg/Deutschland gibt es nach derzeitiger Rechtslage für deutsche Grenzgänger eine Besonderheit: Sie können sich nur dann in Luxemburg krankenversichern, wenn sie ausschließlich in Luxemburg Einkünfte erzielen. Übt ein deutscher Grenzgänger neben seiner Hauptbeschäftigung in Luxemburg zusätzlich in Deutschland z. B. eine geringfügige Beschäftigung aus, gilt für ihn ausschließlich das deutsche Sozialrecht.

Gesundheitssystem in Luxemburg

Die Anmeldung bei einer luxemburgischen Krankenkasse, der sogenannten „Centre Commun de la Sécurité Sociale“, erfolgt über den Arbeitgeber. Muss der Arbeitnehmer Familienangehörige mitversichern, muss der deren Anmeldung selbst vornehmen. Dazu muss er bei der entsprechenden Kasse Bescheinigungen vorlegen (Haushaltszusammensetzungen, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden). Nach der Anmeldung bei der Krankenkasse bekommen der Versicherte und seine Familienangehörigen einen Versichertenausweis. Dieser berechtigt sie, in Luxemburg medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Leistungen für die Familienangehörigen an deren Wohnort, also in Deutschland, müssen bei einer deutschen Kasse beantragt werden. Für alle Geldleistungen, wie z. B. Krankengeld, werden ausschließlich nach luxemburgischen Regelungen bezahlt.

Leistungsbezug

Grenzgänger haben bei Sachleistungen, also der medizinischen Versorgung, Wahlrecht. Da es sowohl für Grenzgänger als auch für deren Familienmitglieder nicht möglich ist, die medizinische Versorgung immer in Luxemburg in Anspruch zu nehmen, können sie es sich aussuchen, ob sie sich an ihrem Wohnort oder in Luxemburg behandeln lassen möchten.

Um Leistungen in Deutschland in Anspruch nehmen zu können, muss der Grenzgänger bei seiner luxemburgischen Krankenkasse das Formular E 106 beantragen. Mit diesem Formular kann er sich und seine Angehörigen bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl anmelden und hat somit in Deutschland Anspruch auf deutsche Kassenleistungen nach deutschem Recht. Die Kosten werden der deutschen Krankenkasse von der luxemburgischen Kasse ersetzt. Bei Urlaub im Ausland benötigt der Grenzgänger das Formular E 111 (Urlaubskrankenschein). Dieses Formular muss ebenfalls bei der luxemburgischen Versicherung beantragt werden.

Die luxemburgische Krankenkasse bezahlt höchstens für 52 Wochen Krankengeld. Dieses ist aber deutlich höher als in Deutschland. Es entspricht 100 % des Einkommens, das ohne Krankheit erzielt worden wäre. Die Leistung des Krankengeldes endet in dem Moment, in dem eine Invaliditätsrente an den Versicherten gezahlt wird.

Angestellte haben in Luxemburg ab Beginn ihrer Erkrankung drei Monate Anspruch auf Lohnfortzahlung, danach erhalten sie Krankengeld von ihrer Kasse. Arbeiter dagegen bekommen bereits ab dem ersten Tag Krankengeld bezahlt. Sie müssen deshalb bei jeder Erkrankung noch am gleichen Tag ihre Krankenkasse informieren. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss innerhalb von drei Tagen sowohl beim Arbeitgeber als auch der Krankenkasse eingereicht werden.

Beiträge

Der Beitragssatz ist in Luxemburg nicht für alle Versicherten gleich. Für Arbeiter beträgt der Beitragssatz 9% des monatlichen Arbeitsentgeltes. Aufgrund der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber beträgt der Beitragssatz für Angestellte nur 5,15% des monatlichen Arbeitsentgeltes. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zahlen dabei jeweils die Hälfte, Selbstständige müssen den Beitrag alleine bezahlen.

Wie auch in Deutschland gibt es in Luxemburg die Möglichkeit einer Familienversicherung. Angehörige ohne eigenes Einkommen sind automatisch kostenfrei mitversichert.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 18. Oktober 2011 10:35
Geschrieben von Esther Roth