Grenzgänger Deutschland/ Belgien

Grenzgänger, die in Deutschland leben (Erstwohnsitz) und im europäischen Ausland arbeiten, müssen sich in der Regel im Land des Arbeitgebers krankenversichern. Es gelten für sie die Regelungen des Gastlandes.

So besteht für deutsche Grenzgänger, die in Belgien arbeiten, eine Versicherungspflicht in der niederländischen Volksversicherung. Für belgische Grenzgänger gilt dem entsprechend die Regelung des jeweiligen Landes, in dem sie arbeiten.

Gesundheitssystem in Belgien

Die belgische Sozialversicherung umfasst die gleichen Zweige wie die deutsche Sozialversicherung. Wie auch in Deutschland ist die Sozialversicherung in Belgien obligatorisch. Alle Einwohner Belgiens haben Anspruch auf eine Krankenversicherung, oder anders gesagt: Es besteht auch in Belgien eine Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte Gruppen sind automatisch sozialversichert in allen Bereichen. Für alle anderen Gruppen besteht nur eine Pflicht zur Krankenversicherung.

Dennoch unterscheidet sich das belgische Gesundheitssystem stark vom Deutschen. Anders als in Deutschland herrscht in der belgischen Krankenversicherung das Kostenerstattungsprinzip! Die Versicherten müssen bei ambulanten Leistungen/Behandlungen in Vorkasse treten und mit erheblichen Zuzahlungen rechnen. Die Obergrenze der Zuzahlungen richtet sich nach der Höhe des Einkommens.

Das belgische Gesundheitssystem sieht einen einheitlichen Leistungskatalog zur Grundabsicherung aller Versicherten vor. Er ist jedoch gegenüber dem Leistungskatalog der deutschen Krankenversicherung deutlich abgespeckt. Krankentransporte beispielsweise sind nicht im Leistungskatalog enthalten. Wer bessere Leistungen möchte, als der gesetzliche Katalog vorsieht, muss eine Zusatzversicherung abzuschließen. Von der Zuzahlung zur gesetzlichen Krankenversicherung befreit sie aber nicht.

Die Möglichkeit einer privaten Krankenvollversicherung gibt es in Belgien nicht, eine Versicherungspflichtgrenze ebenfalls nicht.

Für Grenzgänger, die in Deutschland privat versichert waren und nur über einen absehbaren Zeitraum in Belgien arbeiten, kann deshalb der Abschluss einer Anwartschaft sinnvoll sein.

Beiträge

Arbeitnehmer und gleichberechtigte Gruppen zahlen einen gemeinsamen Beitrag für alle Versicherungszweige. Angehörige anderer Gruppen müssen nur den Beitrag zur Krankenversicherung entrichten. Geringverdiener sind in der belgischen Gesundheitsvorsorge beitragsfrei mitversichert.

Die belgische Krankenversicherung ist wesentlich günstiger als die Deutsche. Pro Versicherungsnehmer fällt im Jahr ein Beitrag von 100,- € an. Er ist Teil eines „Global-Beitrages“, die Versicherten in Belgien in Belgien bezahlen. In ihm sind neben der Krankenversicherung auch die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung enthalten. Doch Vorsicht: Der geringe Beitrag schlägt sich in den Leistungen der belgischen Krankenversicherung nieder! Wer einen ausreichenden Schutz möchte, kommt um den Abschluss von Zusatzversicherungen nicht herum!

Leistungsbezug

In Belgien versicherte Grenzgänger sowie ihre mitversicherten Familienmitglieder haben in Belgien Anspruch auf Leistungen aus der Kranken- und Invaliditätsversicherung. Auf Antrag hat der Grenzgänger auch im Ruhestand Anspruch auf Leistungen in Belgien. Voraussetzung dafür ist, er ausschließlich eine belgische Rente oder Pension bezieht.

Nach der Anmeldung bei der belgischen Krankenkasse bekommt der Grenzgänger von seiner Kasse das Formular E 106. Mit diesem kann er sich und seine mitversicherten Familienmitglieder bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl anmelden. Damit können der Grenzgänger und seine Familie in Deutschland ganz normal deutsche Kassenleistungen in Anspruch nehmen.

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 04. Oktober 2011 15:26
Geschrieben von Esther Roth