Fachärztliche Versorgung

Arzt berät einen PatientenIn der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für den Patienten das Hausarztprinzip, auch als Primärarztprinzip bekannt. Darunter wird die medizinische Grundversorgung und Beratung durch den Hausarzt verstanden. Ist ein Patient krank, stellt der Hausarzt die erste Diagnose und überweist ihn dann – sofern notwendig – zum entsprechenden Facharzt. Geht ein Patient ohne Überweisung zu einem Facharzt, muss er die Praxisgebühr bezahlen, auch wenn er sie dieses Quartal bereits entrichtet hat. Mit dieser Maßnahme will die gesetzliche Krankenkasse verhindern, dass Patienten für die gleiche Behandlung zu mehreren Fachärzten des gleichen Fachgebietes gehen und somit zusätzliche sowie unnötige Kosten verursachen.

Auch in der privaten Krankenversicherung gibt es Tarife mit Primärarztprinzip. Diese sind meist günstiger als Tarife mit Facharztprinzip (der Versicherte kann jederzeit ohne Überweisung zum Facharzt), haben aber für den Versicherten den Nachteil, dass dieser für eine Behandlung bei einem Facharzt eine Überweisung benötigt. Geht ein Versicherter, der in einem Tarif mit Primärarzt versichert ist, ohne Überweisung zum Facharzt, bekommt er von seiner Versicherung die entstandenen Kosten nicht zu 100% ersetzt. Er muss dann einen Teil der Rechnung selbst tragen.

Da die Medizin ein sehr umfangreiches Gebiet ist, gibt es sogar innerhalb mancher Fachgebiete bestimmte Spezialisierungen. Um eine Facharztbezeichnung führen zu dürfen, muss ein Arzt nach der Approbation eine Facharztanerkennung nachweisen (z.B. Allgemeinmediziner oder Radiologe). Zusätzlich zu dieser Facharztanerkennung haben Mediziner die Möglichkeit, durch Weiterbildungsmaßnahmen weitere Zusatzbezeichnungen führen zu können. Darunter fallen beispielsweise Homöopathie und Sportmedizin.

Um eine Zulassung als Vertragsarzt der gesetzlichen Krankenversicherung zu bekommen, ist seit einigen Jahren der Erwerb des Facharzttitels Voraussetzungen. Vorher konnten Ärzte auch als „Praktischer Arzt“ eine Praxis eröffnen. Ärzte mit einer Facharztanerkennung sind in ihrem Tätigkeitsfeld auf ihr Fachgebiet beschränkt. Die Beschränkung erstreckt sich auch auf die Abrechnung von Leistungen. Grundsätzlich dürfen Fachärzte nur Leistungen ihres Fachgebietes abrechnen. Je nach der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ist aber auch die Abrechnung fachfremder Leistung in begrenztem Umfang möglich.

 

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 04. Januar 2012 18:22
Geschrieben von Esther Roth