Einbettzimmer
- Details
Die Standartunterbringung in deutschen Krankenkenhäusern erfolgt in Zwei- oder Mehrbettzimmern. Einbettzimmer sind ausschließlich für die Patienten vorgesehen, bei denen eine Einzelunterbringung medizinisch notwendig ist oder die selbst bzw. deren Kassen dafür aufkommen.
Gründe für eine medizinische Notwendigkeit können unter anderem eine Infektionsgefahr für den Patienten oder durch den Patienten für andere sein (z.B. der bekannte Keim MRSA). Patienten, die eine sehr aufwendige Therapie benötigen, müssen häufig aufgrund der sperrigen und/oder lauten Geräte ebenfalls in einem Einzelzimmer untergebracht werden. Auch palliative Patienten werden normalerweise im Einzelzimmer untergebracht.
Als privat Versicherter hat man die Möglichkeit, das Einzelzimmer als Wahlleistung mit zu versichern. Bei einigen
Tarifen/Versicherungen ist es standardmäßig mit abgesichert, bei den meisten muss es aber extra als Wahlleistung mitversichert werden. Meist ist das Einzelzimmer gekoppelt an die Wahlleistung Chefarztbehandlung.
Gesetzlich Krankenversicherte
haben zwar nicht die Option, das Einzelzimmer als Leistung bei ihrer Kasse abzusichern, sie haben jedoch prinzipiell die Möglichkeit, dafür eine
private
Zusatzversicherung abzuschließen.
Eine weitere Möglichkeit ist – für privat wie gesetzlich Versicherte – das Einzelzimmer im Bedarfsfall aus eigener Tasche zu bezahlen.