Dokumentationspflicht
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Die Dokumentationspflicht ist im Versicherungswesen äußerst wichtig. Sie soll zum Schutz des Kunden dienen und ihn vor Falschberatung und/ oder undurchsichtigen Versicherungsbedingungen schützen. Im medizinischen Bereich soll sie dem Versicherten jederzeit eine nahtlose und optimale Weiterbehandlung gewährleisten.
Dokumentationspflicht für den Vermittler
Nach der
EU-Beraterrichtlinie müssen Makler und Vermittler alle Beratungsgespräche anhand
eines Beratungsprotokolls dokumentieren. Im Beratungsprotokoll werden Inhalt und
Ergebnis (was wurde dem Kunden vom Vermittler geraten und wie hat sich der Kunde
entschieden) des jeweiligen Gesprächs festgehalten.
Das Beratungsprotokoll
muss von Berater sowie vom Kunden unterschrieben werden. Alternativ kann der
Kunde auch eine Verzichtserklärung unterschreiben, wenn er kein
Beratungsprotokoll möchte.
Dokumentationspflicht des Arztes
Auch
Ärzte haben eine Dokumentationspflicht. Sie müssen Protokolle über Behandlungen,
Gespräche, Therapien und verordnete Heil- und Hilfsmittel machen. Es werden alle
zur Behandlung des Patienten notwendigen Maßnahmen in einer lückenlosen
Dokumentation aufgenommen. Wechselt der Patient den Arzt oder zieht er weitere
hinzu, können diese sich anhand der Krankenakte des Patienten ein genaues Bild
über ihn machen und ihn optimal weiterbehandeln.
Durch die Schweigepflicht
des Arztes sind diese Informationen für dritte ohne schriftliche Einwilligung
des Patienten nicht zugänglich.