Chefarzt

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Die bei vielen als „Chefarzt“ bekannte Wahlleistung in der privaten Krankenversicherung beinhaltet nicht nur die Behandlung im Krankenhaus durch einen Chefarzt oder Professor. Es handelt sich dabei vielmehr um die freie Arzt- und Krankenhauswahl. Das bedeutet, der privat Versicherte kann sich im Krankheitsfall den behandelnden Arzt sowie das Krankenhaus, in dem er sich behandeln lassen möchten, selbst aussuchen.

Ein paar Unternehmen bieten die Chefarztbehandlung als Basisleistung an. Im Normalfall handelt es sich dabei aber um eine Wahlleistung, die zusätzlich und gegen Aufpreis mitversichert werden muss.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 16:33
Geschrieben von Esther Roth