Chefarzt-Abrechnung
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In der Regel arbeitet ein Chefarzt in einem Krankenhaus in einem Angestelltenverhältnis. Er hat daher keine Kassenzulassung. Gesetzlich Versicherte bekommen deshalb die Behandlung durch einen Chefarzt von ihrer Krankenkasse nicht erstattet. Bei stationären Behandlungen haben sie nur Anspruch auf den diensthabenden Stationsarzt. Die Chefarzt-Behandlung bekommen ausschließlich Privatversicherte erstattet, sofern diese Leistung in ihrem Tarif enthalten ist, und gesetzlich Versicherte, die eine entsprechende Zusatzversicherung abgeschlossen haben.
Hat ein Patient die Behandlung durch den Chefarzt in Anspruch genommen, werden die Kosten hierfür vom Krankenhaus gesondert abgerechnet. Diese werden dem Patienten von seiner Krankenversicherung dann entsprechend der tariflich vereinbarten Leistungen erstattet. Eine Chefarzt-Abrechnung kann vom Krankenhaus aber nur dann gestellt werden, wenn vor der Behandlung entsprechende Beratungsgespräche oder Untersuchungen durchgeführt wurden.
In Ausnahmefällen kann dem Chefarzt aufgrund der speziellen Bedürfnisse eines Patienten eine Ermächtigung erteilt werden, an der Behandlung eines gesetzlich Versicherten im Rahmen einer ambulanten Behandlung mit zu wirken. Er kann in diesem Fall seine erbrachten Leistungen über die kassenärztlichen Vereinigung abrechnen.
