Card für Versicherte / Versichertenkarte

versichertenkarte

Gesetzlich Versicherte bekommen gegen Vorlage ihrer Krankenkarte medizinische Leistungen. Die Rechnung für die erbrachte Leistung wird dann direkt an die zuständige Krankenkasse geschickt und von dieser bezahlt. Auftraggeber und Rechnungsempfänger ist die gesetzliche Krankenkasse.



Privat versicherte Patienten haben im Normalfall keine Krankenkarte. Benötigen sie eine ärztliche oder therapeutische Behandlung, sind sie – im Gegensatz zu den gesetzlich Versicherten – Auftraggeber und somit auch Rechnungsempfänger. Die erbrachten Leistungen werden dem privat Versicherten in Rechnung gestellt und müssen von ihm bezahlt werden. Er kann die Rechnung bei seinem Versicherungsunternehmen einreichen und bekommt von diesem dann den Betrag erstattet.


Einige private Versicherungsunternehmen bieten für Ihre Versicherten als zusätzlichen Service eine Versichertenkarte an. Sie hat in erster Linie eine obligatorische Bedeutung und dient dazu den privat Versicherten als solchen auszuweisen. Die Versichertenkarte für privat Versicherte wird auf freiwilliger Basis von fast allen privaten Krankenversicherungen angeboten und bei Interesse ausgegeben.


Die Versichertenkarte bietet dem privat Versicherten, aber auch allen anderen Beteiligten, einige Vorteile: Die Abrechnung der erbrachten Leistungen sowie die Bearbeitung von Rezepten in Apotheken werden einfacher und kundenfreundlicher. Zusätzlich werden auf allen Seiten die Verwaltungsvorgänge vereinfacht und einige Kosten hierfür eingespart.
Bei ärztlicher Behandlung entfällt mit der Versichertenkarte die gesonderte Kostenübernahmeerklärung. Das ist insbesondere bei einer Behandlung im Krankenhaus sinnvoll: So wird die Rechnung für reguläre Leistungen und extra gewählte Sonderleistungen (wie z. B. Einbettzimmer, Chefarzt, Begleitpersonen) nicht dem Patienten gestellt, sondern direkt an dessen Versicherungsunternehmen gesandt.


Die Versichertenkarte für privat Versicherte enthält – ebenso wie die Versichertenkarte für gesetzlich Versicherte – folgende Informationen:
- Persönliche Daten des Versicherungsnehmers (Name, Adresse, Geburtsdatum)
- Daten des Versicherungsunternehmens (Versicherungsnummer, Personennummer und Unternehmensnummer)
- Gültigkeitsdauer der Karte


Wie auch auf der gesetzlichen Krankenkarte werden auf der Krankenkarte von privat Versicherten weder andere persönliche Daten (z.B. Kontodaten) noch Diagnosen gespeichert. Sie enthält ausschließlich die oben genannten persönlichen Daten sowie zusätzliche abgeschlossene Versicherungen (z.B. Einbettzimmer, Chefarzt etc.).

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 16:32
Geschrieben von Esther Roth