Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung

Durch den demographischen Wandel sind die Pflegekosten in Deutschland in den letzten Jahren enorm gestiegen. Um die immer höher werdenden Kosten weiterhin finanzieren zu können, wurde am 01. Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung eingeführt.
Dabei handelt es sich aber nicht – wie oft angenommen – um zusätzliche Kosten für die Steuerzahler, sondern vielmehr um eine Umverteilung der Kosten von der Steuerfinanzierung zur Beitragsfinanzierung.

Da es sich bei der Pflegepflichtversicherung um einen Teil der Sozialversicherung handelt, müssen sich die Arbeitgeber an den Kosten dafür in Höhe von 50% beteiligen.

Für 2011 liegen die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bei 1,95%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen also jeweils 0,975%.
Kinderlose müssen ab dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,25% bezahlen. Nach dem Kinderlosenzuschlag liegt ihr Anteil bei 1,225%. Die Arbeitgeber kinderloser Arbeitnehmer müssen sich jedoch nicht an diesem Zuschlag beteiligen. Für sie bleibt der Anteil unverändert bei 0,975%.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 17:01
Geschrieben von Super User