Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung
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Durch den demographischen Wandel sind die Pflegekosten in Deutschland in den
letzten Jahren enorm gestiegen. Um die immer höher werdenden Kosten weiterhin
finanzieren zu können, wurde am 01. Januar 1995 die Pflegepflichtversicherung
eingeführt.
Dabei handelt es sich aber nicht – wie oft angenommen – um
zusätzliche Kosten für die Steuerzahler, sondern vielmehr um eine Umverteilung
der Kosten von der Steuerfinanzierung zur Beitragsfinanzierung.
Da es sich bei der Pflegepflichtversicherung um einen Teil der Sozialversicherung handelt, müssen sich die Arbeitgeber an den Kosten dafür in Höhe von 50% beteiligen.
Für 2011 liegen die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung bei 1,95%.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen also jeweils 0,975%.
Kinderlose müssen ab
dem 23. Lebensjahr einen Zuschlag von 0,25% bezahlen. Nach dem
Kinderlosenzuschlag liegt ihr Anteil bei 1,225%. Die Arbeitgeber kinderloser
Arbeitnehmer müssen sich jedoch nicht an diesem Zuschlag beteiligen. Für sie
bleibt der Anteil unverändert bei 0,975%.