Anzeigepflicht
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Die Anzeigepflicht – auch bekannt als vorvertragliche Anzeigepflicht – ist die Pflicht des Antragstellers, alle Fragen, insbesondere die zu seinem Gesundheitszustand, wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Dabei ist es egal, ob er den Antrag auf eine private Krankenversicherung, eine Krankentagegeldversicherung, eine Dienstunfähigkeitsversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine Risikolebensversicherung stellt. Der Antragsteller muss der Versicherungsgesellschaft seinen aktuellen Gesundheitszustand sowie alle im Rückfragezeitraum des Versicherers liegenden Krankheiten und Unfälle mitteilen.
Die Anzeigepflicht sollte nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Stellt sich später heraus, dass der Versicherungsnehmer – egal ob vorsätzlich oder versehentlich – die Fragen des Antrages nicht korrekt beantwortet hat, kann das ernsthafte Folgen haben. Das Versicherungsunternehmen hat dann das Recht, den Vertrag anzufechten oder sogar vom Vertrag zurück zu treten.