Ambulante Behandlung

Unter ambulanten Behandlungen versteht man alle Behandlungen, bei denen der Patient nicht über Nacht bleibt, also nach der Behandlung wieder nach Hause geht. Ambulante Behandlungen können stattfinden in Praxen von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Heilpraktikern aber auch in der Ambulanz eines Krankenhauses.
Als ambulante Behandlungen zählen auch Anschlussbehandlungen, egal ob beim Hausarzt oder bei einem Arzt der Klinik.

Wird ein Patient stationär im Krankenhaus behandelt, sind auch alle Leistungen von niedergelassenen Ärzten (z.B. Leistungen externer Labore) der stationären Behandlung zuzurechnen.

Die Kosten einer Ambulanten Behandlung werden dem Patient in Rechnung gestellt. Diese kann er dann bei seiner Gesellschaft einreichen. Nachdem die Rechnung dort geprüft wurde, bekommt der Versicherte den Rechnungsbetrag ganz oder teilweise – je nach Umfang des Versicherungsschutzes – erstattet.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 16:00
Geschrieben von Esther Roth