Altersrückstellungen / Alterungsrückstellungen
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Die Altersrückstellungen (Alterungsrückstellungen) übernehmen bei der Kalkulation der Beiträge eine Ausgleichsfunktion. Die Alterungsrückstellungen sind elementarer Bestandteil der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung.
Die PKV ist eine Individualversicherung, innerhalb derer die Versicherten eine Risikogemeinschaft bilden. Unterschiedliche Tarife können auch unterschiedliche Risikogemeinschaften begründen. Die Beitragsberechnung erfolgt nach dem so genannten Äquivalenzprinzip (Kurzerläuterung: Jeder Versicherte zahlt gemessen an seinem persönlichen Kostenrisiko die entsprechenden Beitragssätze. Z.B. Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen).
Neben der Forderung nach einem risikogerechten Beitrag wird an das mathematische Modell der Beitragsberechnung in der PKV noch eine weitere wesentliche Forderung gestellt:
Es darf keine Beitragserhöhung wegen der Tatsache des „Älterwerdens“ an sich erfolgen! Sprich, das im Alter zunehmende Krankheitsrisiko (Kostenrisiko) muss vom Versicherer über die gesamte Laufzeit verteilt werden. § 8a(2) der Musterbedingungen MB/KK:
"... Eine Erhöhung der Beiträge oder eine Minderung der Leistungen des Versicherers wegen des Älterwerdens der versicherten Person ist jedoch während der Dauer des Versicherungsverhältnisses auszuschließen, soweit nach dem technischen Geschäftsplan eine Deckungsrückstellung für das mit dem Alter der versicherten Person wachsende Wagnis zu bilden ist."
Diese Forderung wird durch die Alterungsrückstellungen erfüllt!
Bei Eintritt in einen Tarif liegt der zu zahlende Beitrag („Nettobeitrag“) über dem eigentlich erforderlichen Risikobeitrag. Die Differenz zum Nettobeitrag stellt den so genannten „Sparbeitrag“ dar. Dieser Sparbeitrag wird zur Bildung der Alterungsrückstellung verwendet. Steigt mit zunehmendem Alter der Risikobeitrag zur Deckung der Versicherungsleistungen und reicht nicht mehr aus, werden die fehlenden Beitragsteile aus den gebildeten Alterungsrückstellung entnommen.
Die Alterungsrückstellung wird aber nicht nur aus dem Sparbeitrag gebildet. Wesentlicher Faktor zum Aufbau der Alterungsrückstellung stellen die rechnungsmäßige Verzinsung der Alterungsrückstellung sowie die Vererbung dar.
ACHTUNG:
Die Alterungsrückstellung stellt kein individuelles Guthaben dar. Es handelt sich um die durchschnittliche Deckungsrückstellung aller Versicherten der eigenen Risikogemeinschaft. Nur die Deckungsrückstellung (DRS) dieser Risikogemeinschaft insgesamt reicht dazu aus, die anfallenden Versicherungsleistungen im Alter zu finanzieren.
Benötigt ein Versicherter der Risikogemeinschaft mehr Leistungen als gerechnet, würden mehr DRS benötigt, da innerhalb der Gemeinschaft andere aber weniger Kosten verursachen, reicht die DRS zusammen durchschnittlich aus.
Würde ein Versicherungsnehmer "seine" DRS für sich alleine beanspruchen, müsste er auch akzeptieren, dass das Unternehmen nur solange für Leistungen aufkommen kann, wie in "seiner" DRS Mittel vorhanden sind. Wäre er dann ein überdurchschnittlich kranker Mensch hätte er irgendwann seine Leistungen selber zu tragen, was kaum Sinn einer Krankenversicherung sein kann.
Bis Anfang 2009 konnten die Rückstellungen bei einem Wechsel der Gesellschaft nicht mitgenommen werden. Sie verblieben im „kollektiven Sammeltopf“ der jeweiligen Gesellschaft.
Von einigen Seiten kommt das Argument:
„Bei einem Wechsel verlierst du all Deine Rückstellungen und fängst wieder bei Null an!“
Das ist jedoch so nicht korrekt!
Wechselt ein Versicherungsnehmer das Unternehmen, bleiben zwar alle von ihm angesparten Rückstellungen im „Topf“ der alten Versicherung. Er kommt aber bei seiner neuen Versicherung in eine Altersgruppe, in der von dem bestehenden Kollektiv bereits Rückstellungen gebildet wurden (im Idealfall mehr). Der neue Kunde profitiert von diesen angesammelten Rückstellungen, da er von der Versicherung nicht ausgenommen werden darf.
Folgende Grafik veranschaulicht das Verhältnis zwischen Risikobeitrag und tatsächlich gezahltem Beitrag:
